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14.08.2023
08:11 Uhr

Neue Buschmann-Verordnung: Anonyme Denunziationen und private Datensammlung

Die jüngste Verordnung des Bundesjustizministers Marco Buschmann, die am Montag in Kraft getreten ist, hat eine Welle der Besorgnis ausgelöst. Das sogenannte "Hinweisgeberschutz-Gesetz", das im Mai dieses Jahres beschlossen wurde, verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, ein anonymes Denunziationssystem einzurichten. Nun geht Buschmann einen Schritt weiter und erlaubt auch "externen Dienstleistern", diese Meldestellen zu betreiben.

Massenhafte Datensammlung durch private Unternehmen

Die neue Verordnung ermöglicht es privaten Unternehmen, personenbezogene Daten, anonyme Verdächtigungen und Informationen außerhalb des strafrechtlichen Rahmens zu sammeln. Dies ist ein beunruhigendes Szenario, das Erinnerungen an das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wachruft. Damals wurden Unternehmen wie Facebook dazu verpflichtet, "Löschteams" von externen Dienstleistern wie Arvato und der Bertelsmann-Stiftung zu beschäftigen, die eigenmächtig über die Löschung von Beiträgen entscheiden konnten.

Die Auslagerung von eigentlich staatlichen Aufgaben an private Dienstleister wirft ernsthafte Fragen auf. Es ist höchst bedenklich, dass private Organisationen offiziell die Möglichkeit erhalten sollen, massenhaft höchst vertrauliche Daten zu sammeln. Dadurch entsteht eine Grauzone, in der weniger Beschränkungen und staatliche Kontrollen bestehen.

Kritik an der Verordnung

Die neue Meldestelle des Bundesjustizministeriums hat sich bisher nicht zur Auswahl der "geeigneten" externen Meldestellen geäußert. Dieser Mangel an Transparenz ist ein weiterer Kritikpunkt an der Verordnung. Es besteht die berechtigte Sorge, dass die Auswahl der externen Dienstleister nicht nach objektiven Kriterien, sondern nach politischen oder wirtschaftlichen Interessen erfolgt.

Die neue Verordnung ist ein weiteres Beispiel für die problematische Tendenz der aktuellen Regierung, die Privatsphäre der Bürger zu untergraben und die Kontrolle über persönliche Daten an private Unternehmen abzugeben. Es ist an der Zeit, diese Praxis zu hinterfragen und die Rechte der Bürger zu verteidigen.

Traditionelle Werte und Privatsphäre

In Zeiten, in denen traditionelle Werte und die Privatsphäre immer mehr unter Beschuss geraten, ist es wichtig, sich für den Schutz dieser Grundrechte einzusetzen. Die neue Verordnung von Buschmann ist ein Schritt in die falsche Richtung und sollte von allen Bürgern kritisch hinterfragt werden.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickeln wird. Doch eines ist sicher: Der Schutz der Privatsphäre und der Rechte der Bürger sollte immer oberste Priorität haben.

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