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Silber Differenzbesteuerung 2024 – Status und der neue Plan

Nachdem die Differenzbesteuerung bei Silber per Ende des Jahres 2022 abgeschafft wurde, ermöglicht die EU-Zollunion laut aktuell geltender Rechtslage die Wiedereinführung der Differenzbesteuerung für prägefrische Silbermünzen und ausgesuchte Silbermünzbarren aus Nicht-EU-Staaten durch den Import über Polen. Für Anleger könnten so Kostenvorteile von bis zu zehn Prozent bei beliebten Silbermünzen entstehen.

Differenzbesteuerung

Aktuell gilt: Die Differenzbesteuerung ist zurück.
Prägefrische Silbermünzen aus Nicht-EU-Ländern können nun über Polen importiert werden können. Dadurch werden sie nur mit acht Prozent Einfuhr-Umsatzsteuer (EUSt.) belegt.

Die Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) ermöglicht Wiederverkäufern von Silbermünzen, die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis zu entrichten. Ende 2022 wurde diese Regelung für prägefrische Silbermünzen aus Nicht-EU-Ländern aufgehoben. Weitere Details dazu im Beitrag.

Für Sie als Käufer bedeutet das eine ~10% Vergünstigung beim Kauf von Silbermünzen. Silberbarren sind davon ausgeschlossen.

Differenzbesteuerung für Silber: Was ist das?

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist ein steuerliches Verfahren, das für Wiederverkäufer von Gegenständen, insbesondere Edelmetallen, von Bedeutung ist. Sie ermöglicht es Händlern, die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis zu entrichten, anstatt auf den gesamten Verkaufswert. Die Rückkehr der Differenzbesteuerung für prägefrische Silbermünzen aus Nicht-EU-Ländern markiert eine signifikante Änderung in der Besteuerungspraxis in Deutschland.

Denn: Ende September 2022 brachte ein internes Papier des Bundesfinanzministeriums (BMF) den Stein ins Rollen. Diese Nacht-und-Nebel-Aktion löste Verwirrung aus, da nicht ganz klar war, ob dieses Schreiben echt war. Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass das Schreiben echt ist. Die schmerzliche Folge: Die bisherige Anwendung der Differenzbesteuerung für prägefrische Silbermünzen, die aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland importiert wurden, wurde zum Ende des Jahres 2022 aufgehoben. Dazu gehört zum Beispiel der beliebte Maple Leaf oder der Krügerrand.

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Günstigerer Import über Polen dank EU-Zollunion

Die Rückkehr der Differenzbesteuerung erfolgt, indem prägefrische Silbermünzen aus Nicht-EU-Ländern über Polen importiert werden können. In Polen werden diese Münzen nur mit acht Prozent Einfuhr-Umsatzsteuer (EUSt.) belegt, was eine günstigere Besteuerungsgrundlage für den Weiterverkauf in Deutschland unter der Differenzbesteuerung schafft.

Differenzbesteuerung
Polen als Schlüssel für für günstigere Silbermünzen in Deutschland

Zu den acht Prozent polnische Einfuhr-Umsatzsteuer käme also nur noch die Besteuerung der Händlermarge in Deutschland mit 19 Prozent dazu. Gegenüber einer Vollversteuerung des gesamten Netto-Münzwertes mit 19 Prozent rechnen Edelmetallhändler mit einer Ersparnis von fünf bis zehn Prozent.

Nach wie vor gültig ist die Differenzbesteuerung für Sammlermünzen (numismatische Münzen) und für Münzen, die Händler von Kunden ankaufen und wiederverkaufen (Gebrauchtware).

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?

Bislang beziehen deutsche Edelmetallhändler ihre Nicht-EU-Ware entweder direkt von den Münzprägeanstalten in Australien, Großbritannien, Kanada, Südafrika, oder den USA beziehungsweise von in Deutschland ansässigen Großhändlern.

Für die Anwendung der Differenzbesteuerung müssen Edelmetallhändler bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Es müssen neue Lieferketten aufgebaut werden. Dazu gehört wohl die Gründung von Tochtergesellschaften in Polen. Auch sollte sich vor Ort mindestens ein Mitarbeiter befinden. Ferner müssen sie mit polnischen Händlern oder Rechtsvertretungen kooperieren oder die Großhändler in Deutschland übernehmen den Import aus Polen. Dies bedeutet für die Händler in jedem Fall Mehrkosten, die berücksichtigt werden müssen. Die Rückkehr der Differenzbesteuerung ist bereits bei einigen Händlern in Deutschland erfolgt, wobei die Angebote als „differenzbesteuert“ gekennzeichnet werden.

1kg Silber Differenzbesteuert

Dan die neue Differenzbesteuerung für Silbermünzen gelten wird, können für die Anschaffung von 1kg Silber bei Nutzung der Vorteile der neuen Differenzbesteuerung nur Münzen genutzt werden. Silberbarren unterliegen weiterhin der Mehrwertsteuer von 19 % und sind weiterhin zum unveränderten Preis verfügbar. Um 1kg Silber in 1 Unzen Silbermünzen zu kaufen, wählen Sie 33 Münzen, wahlweise als Einzelmünzen oder 25 Münzen im Münztube + 8 Einzelmünzen. Doch es gibt noch einen einfacheren Weg.

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Wenn Sie lieber größere Stückelungen bevorzugen und dennoch den Vorteil der neuen Differenzbesteuerung nutzen möchten, empfehlen wir Ihnen unsere 1kg Silbermünzen. Die 1kg Silbermünzen sind absolute Sammlerstücke mit kleinen Auflagen und bieten großes Wersteigerungspotential:

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Die Vorteile für Händler und Anleger

Eine Rückkehr der Differenzbesteuerung hätte sowohl für uns Händler als auch für Sie als Anleger Vorteile, die nicht von der Hand zu weisen sind.

Vorteile für Händler

Eine Rückkehr der Differenzbesteuerung würde es den Händlern ermöglichen, Silbermünzen zu einem niedrigeren Preis anzubieten, da die Steuerlast auf den Gewinn beschränkt ist. Dies fördert nicht nur den Handel mit Silbermünzen, sondern erleichtert auch Wiederverkäufern den Erwerb und Weiterverkauf von Silber, da die Margen attraktiver sind. Zudem entfällt der Vorsteuerabzug, was die Buchführung ebenfalls vereinfacht.

Vorteile für Anleger

Anleger profitieren von der Differenzbesteuerung durch günstigere Preise beim Kauf von Silbermünzen. Da Händler die Steuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis zahlen, können sie Silbermünzen näher am Spotpreis des Silbers anbieten. Potenzielle Ersparnisse von fünf bis zehn Prozent gegenüber der Vollversteuerung des Netto-Münzwertes bedeuten. Dies macht Silberanlagemünzen zu einer noch attraktiveren Investition, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit.

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Unklarheiten bestehen weiterhin

Wie lange die Möglichkeit für Anleger besteht, von der Rückkehr der Differenzbesteuerung zu profitieren, ist ungewiss. Es liegt bei der EU bereits mindestens eine Beschwerde wegen Wettbewerbsverzerrung vor, da nicht alle Staaten der Europäischen Union einen reduzierten Einfuhrumsatzsteuer-Satz (EUSt.-Satz) haben.

Die neue polnische Regierung unter dem Ministerpräsidenten und ehemaligen EU-Ratspräsidenten Donald Tusk könnte ihrerseits die steuerliche Ausnahmeregelung für prägefrische Silbermünzen aus Nicht-EU-Staaten ebenfalls kippen. Die polnischen Finanzbehörden haben sich noch nicht abschließend zur Legitimation dieser Methode geäußert. Daraus folgt eine Ungewissheit in Bezug auf die rechtliche Zukunft dieser Steuerpraxis.

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Benötigen Sie einen Einstieg in die Welt des Silbers?

Die Rückkehr der Differenzbesteuerung kann für viele eine Chance sein, neu in die Silberanlage einzusteigen. Wenn Sie in der Edelmetallanlage noch unerfahren sind, haben wir einen kostenlosen Ratgeber für Sie.

Ratgeber: Gold und Silber

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Fazit

Die Rückkehr der Differenzbesteuerung für Silbermünzen bietet sowohl Händlern als auch Anlegern neue Chancen, birgt jedoch auch Herausforderungen für die Händler. Die Entscheidung zum Erwerb von Silberanlagemünzen sollte generell nicht auf steuerliche Vorteile basieren: Hauptgrund ist hier die Vermögenssicherung und die Vorsorge für Krisensituationen. Diejenigen, die eher zum Gold greifen, können im verlinkten Artikel über die nun möglichen höheren steuerfreien Gewinne bei Gold lesen.

Der Wegfall der Differenzbesteuerung per 01.01.2023

Ein dubioses Schreiben des Bundesministeriums (BMF) zum Wegfall der Differenzbesteuerung hat sich als „echt“ erwiesen und wurde am 06.10.22 auf der Website des BMF veröffentlicht. Wir haben bereits am 02.10.2022 über das Thema berichtet.

Die “Vereinfachungs-Regelungen” der Differenzbesteuerung § 25a UStG (Bekanntmachung am 5. August 2004 – IV B 7 – S 7220 – 46/04 – (BStBl I S. 638)) wurden bei der Besteuerung des Silberkaufs von Silbermünzen und Silbermünzbarren bisher praktisch angewendet, sodass der ermäßigte Steuersatz der Differenzbesteuerung galt.

Die Vereinfachung konnte genutzt werden, da das Gesetz bei bestimmten Gegenständen, bei denen die sonstigen Voraussetzungen zur Anwendung der Differenzbesteuerung per Definition nicht gegeben waren, die Anwendung trotzdem erlaubte, wenn zum Beispiel folgende Voraussetzung gegeben war:

Es handelte sich um eine Silbermünze bzw. einen Silbermünzbarren als Sammlungsstück (nach Nr. 49 Buchst. f und Nr. 54 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG).

Auf Silbermünzen und Silber-Münzbarren aus „Nicht-EU“-Ländern wurde bis dato beim Einkauf außerhalb der EU (Drittländer) grundsätzlich nur der ermäßigte Einfuhrumsatzsteuersatz von 7% fällig. Durch diese Regelung wurde nur die Händlermarge besteuert und nicht der Gesamtwert der Münze/des Münzbarrens.

Die Voraussetzung zur Anwendung der Vereinfachung wird laut dem BMF nun nicht mehr ausdrücklich erfüllt, da nicht jede Silbermünze/jeder Silbermünzbarren ein Sammlungsstück per Definition (nach Nr. 49 Buchst. f und Nr. 54 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG) ist.

Die dadurch resultierende Aufhebung der bisherigen Regelung bedeutet praktisch, dass ab sofort bei Silbermünzen und Silbermünzbarren stets geprüft werden muss, ob es sich um ein Sammlungsstück handelt, bei dem die „250 % – Grenze“ überschritten wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird beim Kauf ab sofort der volle Mehrwertsteuersatz von 19% fällig. Denn eine ermäßigte Besteuerung von Münzen, die keine Sammlungsstücke sind, sieht das Umsatzsteuergesetz nicht vor.

Auf Silbermünzen und Silber-Münzbarren aus „Nicht-EU“-Ländern wird also nun ein Einfuhrumsatzsteuersatz von 19% fällig. Alle Edelmetallhändler, welche weiterhin den Hinweis „Differenzbesteuert nach §25a UStG“ in ihrem Onlineshop anzeigen, verkaufen also nun entweder noch vorhandene Bestandsware, welche zum früheren Zeitpunkt bereits mit 7% Einfuhrumsatzsteuer (ermäßigter EUSt.-Satz) nach Deutschland eingeführt wurde oder die Händler entscheiden sich bewusst dafür die Handelsmarge, zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer von 19%, die Handelsmarge mit ebenfalls 19% zu besteuern und nicht nur die 19% Mehrwertsteuer auf den Gesamtwert der Münze oder den Münzbarren zu erheben.

Warum sollte ein Händler mehr Steuern bezahlen als er muss?

Da nach wie vor Ware von Endkunden mit der Differenzbesteuerung angekauft werden kann, vereinfacht es die Handhabe im Produktsortiment enorm, sich auf nur einen einzigen Steuersatz bei Silbermünzen und Silbermünzbarren festzulegen. Nicht nur Endverbraucher wären über dasselbe Produkt mit zwei verschiedenen Steuersätzen verwirrt – auch für Händler ist die korrekte Darstellung im Onlineshop bei zwei verschiedenen Steuersätzen sehr unvorteilhaft. Es bleibt abzuwarten ob die Händler alle Produkte mit zwei Steuersätzen anbieten oder es eine einheitliche Handhabe geben wird.

Beispielhafte Erklärung zur Neuerung bei der Differenzsteuer auf Silbermünzen und Münzbarren:

Der Silber-Referenzpreis einer Silberunze/eines Silbermünzbarrens liegt bei 20€ je Unze und der Preis der Münze/des Münzbarrens übersteigt einen Verkaufspreis von 50€, so handelt es sich um ein Sammlungsstück, bei dem auch weiterhin der ermäßigte Einfuhrumsatzsteuersatz von 7% angewendet werden darf.

Was bedeutet dies künftig für Silber-Investoren?

Silber-Anleger müssen künftig auf Silber-Anlagemünzen und Silber-Münzbarren faktisch etwa 12 Prozentpunkte mehr bezahlen, denn der Wegfall dieser „Vereinfachungs-Regelung“ bedeutet einen deutlichen Preisanstieg im Einkaufspreis für Münzhändler und somit auch für die Endkunden.

Mehr zu Silber in unseren Videos:
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Bereits am 01. Oktober 2022 haben zahlreiche Münzhändler auf das „geleakte BMF-Schreiben“ reagiert und als Vorsichtsmaßnahme die differenzbesteuerten Silberprodukte in den Onlineshops um 12% verteuert. Der Verdacht des Wegfalls der „Vereinfachungs-Regelung“ hat sich somit leider bewahrheitet. Die Großhändler haben die Verkaufspreise aufgrund dieser unerwarteten Wendung bei der Besteuerung von Silber-Anlageprodukten bereits flächendeckend um ca. 12-15% erhöht.

Wie entwickelt sich der Silber-Anlagemarkt dadurch in Zukunft?

Wir gehen von einem Nachfragerückgang bei den künftig teureren Silberanlageprodukte aus und erwarten hierdurch eine Verschiebung der Nachfrageseite hin zu Sammlermünzen und zum mehrwertsteuerfreien Anlagegold. Auch die Nachfrage hin zu Zollfreilösungen wird sich kurzfristig hierdurch erhöhen. Wir raten unseren Kunden allerdings perspektivisch die Ware besser in den eigenen Möglichkeiten zu verwahren, da die derzeitige Bundesregierung starke Enteignungstendenzen zeigt und keine planbare Rücklagenpolitik mehr möglich ist.

Wird auch Gold von diesem Steuerhammer getroffen?

Wir rechnen aufgrund der weltweiten Steuerbefreiung beim Anlagegold nicht mit einer Erhöhung auf 19% MwSt. – auch wenn dies in Zeiten der unendlichen Konjunkturpakete und einer beispiellosen Steuerverschwendung der Bundesregierung nicht vollständig auszuschließen ist.

Folgend lesen Sie den Stand vom 02.10.2022 sowie 04.10.2022 bis 06.10.2022

Eine Diskussion über die Differenzbesteuerung ist entbrannt…

Am 01. Oktober ist laut Gerüchten ein pikantes und noch nicht veröffentlichtes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vorab gesichtet wurden, aus dem hervorgeht, dass ein Ende der Differenzbesteuerung betreffend des Verkaufs von Silbermünzen/-münzbarren aus dem Nicht-EU-Ausland direkt bevorsteht beziehungsweise angeblich bereits seit dem 1.10.2022 in Kraft getreten ist. Das würde bedeuten, dass der Aufpreis beim Kauf von Silbermünzen und Silber-Münzbarren zukünftig deutlich steigt.

Anscheinend informierte das Bundesministeriums der Finanzen am 27.09.2022 in einem Schreiben die obersten Finanzbehörden der Länder über die Änderung der Differenzbesteuerung von Silber.

Was würde dieses Schreiben für Händler und Kunden bedeuten?

Ab wann wäre die Änderung wirksam?

“Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Dieses Schreiben steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html) zum Herunterladen bereit.”

Zitat aus dem genannten Schreiben

Einige Händler haben ihre Silbermünzen mit Differenzbesteuerung zur Sicherheit offline genommen oder auf ausverkauft gestellt, andere Händler haben sicherheitshalber einen Aufschlag erhoben da ansonsten ein deutliches Verlustgeschäft drohen würde. Es bleibt aber wirklich abzuwarten, ob das Schreiben rechtskräftig und anzuwenden ist.

Gäbe es noch Silbermünzen bei denen die Differenzbesteuerung weiterhin Anwendung fände?

Ja: Wenn es sich um Münzen handelt, bei denen der Preis für den Käufer mindestens 250% über dem Edelmetall Materialpreis liegt. Das ist üblicherweise eher bei limitierten Sammlermünzen der Fall.

Fazit:

Es bleibt abzuwarten, ob das Schreiben in der Praxis Anwendung finden wird und vom BMF sowie den Finanzämtern als valide betrachtet wird. Wir gehen jedenfalls zum aktuellen Zeitpunkt davon aus, dass es spätestens am 04.10.2022 weitere Neuigkeiten und Informationen zum Sachverhalt geben wird. Wir werden weiterhin für Sie recherchieren, mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie Branchenexperten und unseren Lieferanten im Austausch stehen.

Mittlerweile liegt die Inflation in Deutschland und Europa bei über 10% und wird, so wie es sich darstellt, weiter steigen und die Rezession hat bereits begonnen. (Die Kaufkraft Ihres Vermögens halbiert sich nach nur 10 Jahren bei einer Inflationsrate von nur 7%.) Der Euro wird durch die Entscheidungen der Politiker und der Europäischen Zentralbank zunehmend schwächer. Handeln Sie also jetzt und sichern Sie Ihr Vermögen durch den Kauf von physischen Edelmetallen ab. Gerade Münzen aus Gold und Silber eignen sich bestens dafür.

Nutzen Sie den Sonderfall von Anlagemünzen aus Gold, die aktuell noch steuerfrei gehandelt werden. Sie haben hier den großen Vorteil, dass Ihr Einkaufspreis als Kunde sehr dicht am Goldpreis liegt und Sie 19% MwSt. sparen können.

Was bedeutete die Differenzbesteuerung von Silbermünzen und Münzbarren nach §25a UStG für den deutschen Markt bisher?

Im Gegensatz zu Silbermünzen, die in der EU gefertigt werden, und mit 19% MwSt. zu besteuern sind, wird seit 2014 bei Silbermünzen und Silbermünzbarren, welche außerhalb der EU (im Drittland) gefertigt werden, durch die Differenzbesteuerung, lediglich der ermäßigte Einfuhrumsatzsteuersatz von 7% erhoben. Auf diesen Einkaufspreis inkl. 7% Einfuhrumsatzsteuer kalkulieren die Händler bislang ihren Aufschlag. Dieser Aufschlag beinhaltet dann die sogenannten 19% “Differenzsteuer”, welche ans Finanzamt abzuführen sind. 

Hier erfahren Sie mehr über Edelmetalle und Steuern und die (bisherige) Differenzbesteuerung.

Updates zum Thema:

Update 04.10.2022:

Weiterhin haben diverse Edelmetall Händler ihre Angebote für Silbermünzen und Münzbarren auf ausverkauft gestellt oder sie sogar ganz aus ihren Shops entfernt. Die offene Frage, ob nun weiter differenzbesteuert verkauft werden darf oder mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19%, verwirrt nicht nur die Händler, sondern auch die Großbanken und Kunden. Allerdings wird damit die Kauflaune der Kunden eher weiter angeheizt. Gerade die beliebteste Silbermünze der Welt, der Maple Leaf, ist super für den Krisenfall zum Wiederkauf / Tausch geeignet. Wer als Kunde unsicher ist, kann gern weiterhin mit dem Kauf von Sammlermünzen auf Nummer Sicher gehen.

Update 05.10.2022:

Seit dem 27.09.2022, dem Datum, an dem das Schreiben vom Bundesfinanzministerium erschienen ist, ist der Silberpreis um sagenhafte 11,7% gestiegen! Der Goldpreis ist im gleichen Zeitraum immerhin um 4% gestiegen! Wie man daran erkennen kann, beflügelt die Ankündigung der neuen Art der Besteuerung die Fantasie der Anleger und Investoren an und lässt die Edelmetallpreise rasant steigen. Anleger, die bereits gekauft haben und ihr Portfolio reichhaltig mit Edelmetallen aufgefüllt haben, werden sich freuen. Somit lagen wir richtig, dass wir Ihnen empfohlen haben, gleich zu handeln und weiter in Edelmetalle zu investieren.

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Update 06.10.2022:

Das Bundesfinanzministerium hat heute am 06.10.2022, das im Artikel mehrfach genannte Schreiben, auf www.bundestfinanzministerium.de hochgeladen. Damit ist die Änderung nun offiziell. Die Differenzbesteuerung für Silber ist gekippt.

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