Gold-Meldepflicht: Gibt es 2024 anonyme Käufe und Verkäufe?
Zahlreichen Anlegern ist es wichtig, Gold, Silber oder andere Edelmetalle möglichst anonym zu kaufen oder zu verkaufen. Das funktioniert beim Goldkauf jedoch nur bis zu gewissen betraglichen Grenzen. Wir möchten Sie im Beitrag darüber informieren, was die rechtlichen Grundlagen für eine Gold-Meldepflicht sind. Wir gehen zudem darauf ein, was Sie beim Kauf und Verkauf von Gold im Hinblick auf die Anonymität und Meldepflicht beachten sollte. Zudem klären wir die Frage, ob ein nicht anonymer Goldkauf bedeutet, dass Ihre Daten an Behörden weitergeleitet werden.
Rechtliche Grundlagen für die Gold-Meldepflicht
Dass es eine Obergrenze für ein anonymes Tafelgeschäft im Zusammenhang mit dem Kauf von Gold gibt, ist auf das Geldwäschegesetz (GWG) zurückzuführen. Es stellt die rechtliche Grundlage für die Grenze dar, die sich beim Goldkauf in Form von Goldbarren oder Goldmünzen momentan auf 1.999,99 Euro beläuft. Nur bis zu diesem Betrag ist ein Goldkauf noch in Bar möglich. In den letzten knapp acht Jahren wurde diese Grenze immer weiter gesenkt.
Im Zusammenhang mit dem Goldkauf gibt es im Geldwäschegesetz mehrere, relevante Rechtsnormen, insbesondere:
- § 10 GWG – Sorgfaltspflichten bei Geschäftsbeziehungen
- § 12 GWG – Erhöhte Sorgfaltspflichten
- § 49 GWG – Bußgeldvorschriften
Diese niedrige Obergrenze, die in den letzten Jahren gleich mehrfach deutlich gesenkt wurde, hat einen Grund. Dieser bestehe darin, dass dadurch Geldwäsche verhindert werden solle, die zum Beispiel zur Finanzierung von Terrorismus eingesetzt werden könne. Durch die Aufnahme und das Festhalten persönlicher Daten des Käufers von Gold ist es für Kriminelle schwerer, solche Transaktionen mit Goldbarren oder Goldmünzen in Form eines Tafelgeschäfts für illegale Machenschaften zu nutzen. Andere Staaten in Europa haben weitaus höhere Obergrenzen für das Tafelgeschäft:
Land | Obergrenze für das Tafelgeschäft |
Schweiz | unter 15.000 CHF |
Liechtenstein | unter 10.000 CHF |
Österreich | unter 10.000 EUR |
Tschechien | unter 10.000 EUR |
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Tatsächlich zeigen Statistiken, dass lediglich ein sehr geringer Anteil der Edelmetall-Transaktionen einen solchen Verdacht hervorrufen oder gar bestätigen: Die Zahlen der Zentralstelle für Finanztransaktionen (FIU) verdeutlichen, dass der Verdacht auf Geldwäsche im Edelmetallhandel wenig Substanz hat. Von insgesamt 77.252 Verdachtsmeldungen wiesen letztes Jahr lediglich 175 einen Bezug zu Edelmetallen auf, was genau 0,22 Prozent aller gemeldeten Fälle entspricht. Trotzdem wird der anonyme Goldkauf hier systematisch verpönt.
Es scheint hier ein Plan dahinterzustecken. Die Tafelgeschäftsgrenze sukzessive herunterzusetzen könnte die Vorbereitung auf ein Goldverbot sein, oder später dafür dienen, sollte es jemals wieder dazu kommen. Im folgenden Video erörtern wir mit dem Experten Dimitri Speck, wie wahrscheinlich ein solches Szenario ist:
Gold-Meldepflicht: Welche Regeln gibt es beim Goldkauf?
Im Zusammenhang mit der Gold-Meldepflicht ist zu unterscheiden, ob Anleger und sonstige Personen Edelmetalle kaufen oder verkaufen. Es muss demzufolge aus Sicht der Händler zwischen dem Goldverkauf und dem Goldankauf differenziert werden. Beim Kauf von Gold in Form von Barren oder Münzen gilt aktuell in Deutschland die Grenze von 1.999,99 Euro. Wenn Sie diesen Betrag nicht überschreiten, kann der Kauf anonym per Barzahlung und somit ohne Angabe Ihrer persönlichen Daten erfolgen.
Sollte der Wert der Edelmetalle diesen Betrag jedoch überschreiten, muss der Händler Ihre Daten erfassen und speichern – unabhängig davon, wie Sie bezahlen möchten. Wichtig zu betonen ist, dass der Edelmetallhändler zwar beim Überschreiten der Grenze, also ab einem Gegenwert von 2.000 Euro, die Personendaten erfassen muss. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass Ihre Daten automatisch an das Finanzamt oder sonstige Behörden weitergegeben werden. Grundsätzlich dürfen Sie so viel Gold kaufen und besitzen, wie Sie möchten. In Deutschland gibt es in der Hinsicht kein Limit, welches den Goldbesitz einschränken würde.
Verkauf von Gold: Was ist zu beachten?
Viele Bundesbürger besitzen Goldmünzen, Goldbarren oder Altgold und möchten von Zeit zu Zeit Teile ihrer Bestände verkaufen. Als Käufer treten insbesondere Händler vor Ort oder Edelmetallhändler im Internet auf. Wie für das Kaufen der Edelmetalle, so gibt es ebenfalls für den Verkauf aus Sicht des Inhabers der Münzen oder Barren Vorschriften zu beachten.
Ein anonymer Verkauf von Gold ist grundsätzlich nicht möglich, weil Edelmetallhändler die Pflicht haben, jeden Goldankauf zu dokumentieren und dabei die Identität des Verkäufers festzuhalten. Das gilt im Prinzip für jede Form des Goldes, insbesondere:
- Goldmünzen
- Münzbarren
- Goldbarren
- Altgold
Die Identität können Banken, Edelmetallhändler und andere, gewerbliche Ankäufer durch Vorlage eines Personalausweises feststellen. Der Grund: Dadurch soll der Ankauf sogenannter Hehlerware verhindert werden soll. Die rechtliche Grundlage für diese Pflicht der Identifizierung im Rahmen einer solchen Transaktion ist vor allem der Paragraf 143 Abgabenordnung. Dieser verpflichtet dazu, bei einem Eingang von Waren den Lieferanten zu identifizieren. Natürlich sind wir auch Ihr zuverlässiger Partner, wenn Sie Ihr Gold verkaufen möchten.
Jedoch gibt es trotz der Dokumentation ab dem ersten Euro auch beim Verkauf von Gold seitens des Händlers keine Verpflichtung, Daten automatisch weiterzuleiten. Üblich ist das ebenfalls nicht, wie nahezu alle größeren Händler bestätigen. Stattdessen sieht das Gesetz eine reine Dokumentationspflicht vor. Auf der anderen Seite geben mittlerweile viele Händler an, dass sie zumindest ab einem Betrag von 2.000 Euro zusätzlich einen GWG-Bogen ausfüllen.
Wichtig ist bei einem Edelmetallverkauf an Banken zu beachten, dass beim Überschreiten des Wertes von 2.500 Euro ein Herkunftsnachweis für das Gold oder Silber zu erbringen ist. Das kann mitunter zu einem Problem werden. Für manche Goldbestände haben die Eigentümer keine Quittung und keine sonstigen Herkunftsnachweise, obwohl es sich nicht um illegale Transaktionen handelte.
Daraus folgt: Ein anonymer Verkauf wäre nur an Privatpersonen möglich.
Sollten Sie aus bestimmten Gründen Ihr Gold unbedingt anonym verkaufen wollen, funktioniert das nicht über einen gewerblichen Ankäufer. Stattdessen besteht lediglich die Option, dass Sie Ihre Münzen oder Barren an eine Privatperson veräußern. Dann allerdings gehen Sie ein erhöhtes Risiko ein, Ihre Bestände eventuell (deutlich) unter Wert zu veräußern.
Wir sind Ihr verlässlicher Partner für einen Goldankauf
Bei Kettner Edelmetalle können Sie Gold kaufen und natürlich auch verkaufen. Wir kaufen gerne Ihre Goldbarren und Goldmünzen an. Unser Ankaufsprozess gestaltet sich ganz unkompliziert:
Nach Absprache der Ankaufspreise mit unserem Kundenservice, bitten wir Sie, das Ankaufsformular (PDF) zusammen mit Ihren Edelmetallen und einer Kopie Ihres Ausweises zu versenden. Sobald wir dem Ankauf per E-Mail zugestimmt haben, ersuchen wir Sie, die Edelmetalle innerhalb von zwei Werktagen zu verschicken, um den vereinbarten Preis zu garantieren. Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, den Ankaufspreis entsprechend den Preisschwankungen anzupassen.
Bitte verpacken Sie Ihre Goldmünzen oder Goldbarren sorgfältig und vermeiden Sie Hinweise auf „Edelmetalle“. Nach Erhalt Ihrer Sendung informiert Sie unser Logistikteam umgehend. Unsere Experten prüfen die Ware schnell auf Echtheit und Qualität, um den Ankaufsbetrag innerhalb von maximal zwei Werktagen nach Wareneingang an Sie zu überweisen.
Alle Details zum Ankaufsprozess lesen Sie in unserem verlinkten Beitrag.
Keine automatische Weiterleitung von Daten an Behörden
Eine Sorge von Personen, die Gold kaufen oder verkaufen möchten, ist eine automatische Weiterleitung ihrer Daten an das Finanzamt oder sonstige Behörden. Tatsächlich existiert ein solcher Automatismus in Deutschland jedoch nicht, denn beim Überschreiten der Obergrenzen haben die Händler lediglich eine Dokumentationspflicht.
Sie können beispielsweise Münzen oder Barren aus Gold auch im Gegenwert von 2.000 Euro und mehr in dem Sinne anonym kaufen, als dass lediglich der Händler Ihre Daten festhält. Trotzdem kann es unter bestimmten Voraussetzungen passieren, dass eine Weitergabe der Daten erfolgt, insbesondere beim Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung oder im Rahmen einer Steuerprüfung beim Edelmetallhändler.
Zwar gibt es keine generelle Meldepflicht, durch die Goldankäufer eine Transaktion automatisch an das Finanzamt weiterleiten müssten. Besteht jedoch Grund zur Annahme einer Geldwäsche oder der Terrorfinanzierung, ist der Händler dazu verpflichtet, Informationen an Behörden weiterzugeben. Ebenfalls gilt das im Zuge einer Steuerprüfung, denn dann müssen Goldankäufer unter Umständen dem Finanzamt Kaufbelege einreichen.
Fazit
Viele Menschen schätzen die Anonymität des Goldes. Deshalb bestehen Bedenken häufig darin, dass die Finanzämter zum Beispiel im Rahmen eines Tafelgeschäfts automatisch über eine Transaktion informiert würden. Das ist jedoch in Deutschland nicht vorgesehen, sodass es einen derartigen Automatismus nicht gibt. Komplett anonym können Sie Gold bis zu einem Wert von einschließlich 1999,99 Euro erwerben.
Beim Verkauf besteht zwar gegenüber dem gewerblichen Ankäufer keine Anonymität, jedoch gibt es auch in diesem Fall keine automatische Weiterleitung der Daten. Somit finden nach wie vor zahlreiche Goldkäufe und Goldverkäufe zwar nicht im engeren Sinne anonym statt, jedoch in der Form im weiteren Sinne, als dass nur der jeweilige, gewerbliche Käufer und Verkäufer Ihre Daten festhält. Eine echte Gold-Meldepflicht gibt es nur bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche oder Ähnlichem.
Mehr zum Thema finden Sie in unseren Videos
Auf dem YouTube-Kanal von Kettner Edelmetalle finden Sie weitere spannende Videos zum Thema Gold und Silber, aber auch zu aktuellen Themen aus Wirtschaft und Politik. Im folgenden Video zeigen wir Ihnen, wieso der Schweizer Vreneli der perfekte Schutz vor einem Goldverbot ist: