Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
23.08.2024
05:51 Uhr

Digital Markets Act: Einschnitt für Apple in der EU

Digital Markets Act: Einschnitt für Apple in der EU

Die Gesetzgebung in der Europäischen Union hat einen bedeutenden Einschnitt für den Technologieriesen Apple zur Folge. Das neue Digital-Gesetz, bekannt als Digital Markets Act (DMA), wird es Nutzern von iPhones und iPads in der EU ermöglichen, mehr vorinstallierte Apple-Apps von ihren Geräten zu löschen. Dies betrifft unter anderem den App Store, den SMS-Ersatz Messages, den Web-Browser Safari sowie die Kamera- und die Fotos-App. Lediglich die Apps für Einstellungen und Telefonanrufe bleiben unverändert und können nicht gelöscht werden.

Neuer Freiraum für Nutzer

Mit dem Inkrafttreten des DMA wird die EU den Nutzern mehr Freiheit bei der Auswahl und Nutzung von Apps gewähren. In der Einstellungs-App wird ein neuer Bereich eingeführt, in dem Nutzer alternative Apps als Standard-Anwendungen für bestimmte Funktionen festlegen können. So wird es möglich sein, eine andere App als die von Apple zum Telefonieren auszuwählen oder alternative Passwort-Speicher und Tastaturen zu nutzen. Ab Frühjahr 2025 sollen auch für Navigation und Übersetzungen andere Standard-Anwendungen ausgewählt werden können.

Veränderungen beim Web-Browser

Besonders bemerkenswert sind die Änderungen im Bereich der Web-Browser. Nutzer werden bis Ende des Jahres auf jedem Gerät erneut entscheiden müssen, welches Programm sie als Standard-Browser verwenden möchten. Dies könnte einen erheblichen Einfluss auf die Marktstellung des Apple-Browsers Safari haben.

Hintergrund des Digital Markets Act

Der Digital Markets Act zielt darauf ab, große Plattform-Betreiber zu regulieren und sicherzustellen, dass sie ihre eigenen Angebote nicht gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugen. Für Apple bedeutet dies einen erheblichen Einschnitt in das langjährige Geschäftsmodell. Der Konzern hat stets betont, dass die enge Abstimmung von Hardware und Software einen besonderen Vorteil darstellt. Zudem sind die Einnahmen aus Abo-Diensten und App-Abgaben ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodells. Im vergangenen Quartal erzielte Apple mit diesen Diensten 24,2 Milliarden Dollar, was mehr als ein Viertel des weltweiten Umsatzes ausmacht.

Auswirkungen auf Apples Geschäftsmodell

Die neuen Regelungen könnten weitreichende Folgen für Apple haben. Durch die Möglichkeit, alternative Apps als Standard festzulegen, könnte der Einfluss von Apple auf die Nutzung seiner eigenen Dienste erheblich eingeschränkt werden. Dies könnte sich auch auf die Einnahmen aus den Abo-Diensten und App-Abgaben auswirken, die bislang einen erheblichen Teil des Umsatzes ausmachten.

Fazit

Der Digital Markets Act stellt eine bedeutende Veränderung für Apple und seine Nutzer in der EU dar. Während die neuen Regelungen den Nutzern mehr Freiheit und Auswahlmöglichkeiten bieten, könnten sie gleichzeitig das bewährte Geschäftsmodell von Apple herausfordern. Es bleibt abzuwarten, wie der Konzern auf diese neuen Gegebenheiten reagieren wird und welche langfristigen Auswirkungen dies auf den Markt haben wird.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“