Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
15.10.2024
07:42 Uhr

Ehemalige VW-Manager klagen gegen gestrichene Gehaltserhöhungen

Ehemalige VW-Manager klagen gegen gestrichene Gehaltserhöhungen

Am 15. Oktober beginnen vor dem Arbeitsgericht Braunschweig 27 Verfahren ehemaliger VW-Manager, die sich gegen den Sparkurs des Wolfsburger Autobauers wehren. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht eine gestrichene Prämie in Höhe von 1000 Euro, die VW den Managern ursprünglich zugesichert hatte. Laut Gericht befinden sich unter den Klägern überwiegend Mitarbeiter im Vorruhestand, die weiterhin auf der Gehaltsliste des Unternehmens stehen.

Hintergrund der Klagen

Bereits im Frühjahr 2023 hatte der VW-Konzern entschieden, auch leitende Angestellte in das Sparprogramm aufzunehmen. Dies führte zur Streichung der erwarteten Tariferhöhung von 3,3 Prozent für außertariflich bezahlte Manager sowie der 1000 Euro Inflationsausgleichsprämie. Die Kläger argumentieren, dass VW ihnen diese Punkte des Tarifabschlusses bereits zugesichert hatte und fordern nun die Einhaltung dieser Zusagen.

Vorruhestand und Zeit-Wertpapiere

Viele der Kläger haben sich über sogenannte Zeit-Wertpapiere aus dem aktiven Arbeitsleben verabschiedet. Diese Maßnahme ermöglichte es VW-Mitarbeitern, früher in den Ruhestand zu gehen, indem sie Gehaltsbestandteile umwandelten. Dadurch erhalten sie weiterhin ihre Bezüge, obwohl sie offiziell im Vorruhestand sind.

Volkswagen in der Krise

Die Kernmarke Volkswagen kämpft seit Jahren mit hohen Kosten und liegt bei der Rendite hinter Konzernschwestern wie Skoda, Seat und Audi zurück. Ein 2023 aufgelegtes Sparprogramm soll die Wende bringen und das Ergebnis bis 2026 um zehn Milliarden Euro verbessern. Unter anderem sollen die Personalkosten in der Verwaltung um 20 Prozent sinken. Bisher setzte VW beim Personalabbau auf Altersteilzeit und Abfindungen. Im Frühjahr wurden diese Programme noch einmal ausgeweitet, und 900 Millionen Euro wurden für Abfindungen von bis zu 474.000 Euro für langgediente Mitarbeiter zurückgelegt.

Sparmaßnahmen auch im Vorstand

Der Konzernvorstand um Oliver Blume hatte im Zuge des Sparprogramms auch die eigenen Gehälter gekürzt und fünf Prozent der Festgehälter nicht in Anspruch genommen. Dies zeigt, dass die Einsparungen nicht nur die unteren Ebenen des Unternehmens betreffen, sondern auch die Führungsebene.

Ein Blick in die Zukunft

Die Klagen der ehemaligen Manager werfen ein Schlaglicht auf die Schwierigkeiten, mit denen VW derzeit konfrontiert ist. Es bleibt abzuwarten, wie das Arbeitsgericht Braunschweig entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf den Sparkurs des Unternehmens haben könnte. Eines ist jedoch klar: Die Herausforderungen für Volkswagen sind enorm und erfordern entschlossene Maßnahmen, um die finanzielle Stabilität des Konzerns zu sichern.

Während VW versucht, durch Sparmaßnahmen und Restrukturierungen die Kosten zu senken, bleibt abzuwarten, ob diese Schritte ausreichen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens langfristig zu sichern. Die kommenden Monate und Jahre werden entscheidend sein für die Zukunft des Traditionsunternehmens aus Wolfsburg.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“