Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
09.09.2024
17:38 Uhr

Deutlicher Anstieg der Insolvenzen in der deutschen Gastronomiebranche: Ein besorgniserregender Trend

Deutlicher Anstieg der Insolvenzen in der deutschen Gastronomiebranche: Ein besorgniserregender Trend

Die wirtschaftliche Lage in der deutschen Gastronomiebranche bleibt weiterhin angespannt. Laut aktuellen Prognosen des Informationsdienstleisters CRIF wird für das Jahr 2024 ein Anstieg der Insolvenzen um über 30 Prozent erwartet. Dies würde bedeuten, dass voraussichtlich 1.190 Gastronomiebetriebe Insolvenz anmelden müssen. Bereits im Jahr 2023 war die Zahl der Insolvenzen in der Branche um 35 Prozent auf 906 Fälle gestiegen, was die besorgniserregende Entwicklung unterstreicht.

Ursachen für die Krise

Die Gründe für die steigenden Insolvenzen sind vielfältig. Die anhaltend hohe Inflation, die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen und der Trend zum Homeoffice setzen vielen Betrieben stark zu. Besonders das Mittagsgeschäft leidet unter dem veränderten Arbeitsverhalten, wodurch zahlreiche Restaurants erhebliche Einnahmeverluste verzeichnen. Diese Faktoren führen dazu, dass viele Gastronomiebetriebe finanziell stark unter Druck stehen.

Zweiteilung der Branche

In der Branche zeigt sich aktuell eine deutliche Zweiteilung. Während einige beliebte Restaurants in der Lage sind, die gestiegenen Kosten an ihre Gäste weiterzugeben und dadurch ihre finanzielle Stabilität nach der Coronakrise wiederherstellen konnten, kämpfen andere Betriebe ums Überleben. Insbesondere Gastronomiebetriebe, die bereits vor der Pandemie finanziell angeschlagen waren, zögern, Preiserhöhungen umzusetzen, aus Angst, noch mehr Gäste zu verlieren. Diese Mischung aus höheren Kosten und einer Konsumflaute wirkt wie ein Verstärkungseffekt und führt zu einer weiteren Verschärfung der Krise.

Statistiken und regionale Unterschiede

Obwohl sich der Bonitätsindex der Branche im Durchschnitt im Vergleich zur Zeit vor der Corona-Pandemie leicht verbessert hat, ist der Anteil der insolvenzgefährdeten Betriebe im gleichen Zeitraum gestiegen. Im Juni 2024 wurden insgesamt 13.852 Gastronomiebetriebe von CRIF als insolvenzgefährdet eingestuft. Besonders problematisch ist, dass viele Gastronomiebetriebe, bevor sie eine offizielle Insolvenz anmelden, ihr Geschäft still und leise aufgeben. Typischerweise kommen auf eine offiziell gemeldete Insolvenz in der Gastronomie etwa zehn stille Geschäftsaufgaben.

Regional betrachtet weisen Gastronomiebetriebe in Berlin die höchste Insolvenzgefährdung auf, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Dies verdeutlicht, dass die Krise nicht nur ein lokales, sondern ein bundesweites Problem darstellt.

Fazit

Die aktuelle Entwicklung in der deutschen Gastronomiebranche ist besorgniserregend und zeigt, dass viele Betriebe weiterhin stark unter Druck stehen. Die steigenden Insolvenzzahlen sind ein deutliches Zeichen dafür, dass die Branche dringend Unterstützung benötigt, um die Krise zu bewältigen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Gastronomiebetriebe zu stabilisieren und zu unterstützen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“