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07.09.2024
15:18 Uhr

CBAM: Bürokratische Hürden für deutsche Unternehmen durch EU-Vorgaben

CBAM: Bürokratische Hürden für deutsche Unternehmen durch EU-Vorgaben

Der neue CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der Europäischen Union (CBAM) soll sowohl den Klimaschutz als auch die europäische Wirtschaft fördern. Doch die Realität sieht anders aus: Deutsche Unternehmen stehen vor immensen bürokratischen Herausforderungen und finanziellen Belastungen, die durch die neuen EU-Vorgaben entstehen.

Unrealistische Datenanforderungen

Seit Ende letzten Jahres ist der CBAM offiziell in Kraft. Unternehmen, die Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Wasserstoff, Düngemittel oder Strom in die EU importieren wollen, müssen die Emissionsintensität ihrer Produkte angeben. Diese Vorgabe stellt die Firmen vor erhebliche Probleme, da die benötigten Realdaten oft nicht verfügbar sind. Lieferanten erheben diese Daten entweder nicht oder weigern sich, sie herauszugeben. Dies führt zu einer enormen Belastung für die betroffenen Unternehmen.

Strafen trotz fehlender Unterstützung

Obwohl finanzielle Abgaben erst ab 2026 anfallen, drohen bereits jetzt empfindliche Strafen von bis zu 50 Euro pro nicht gemeldeter Tonne CO₂, wenn die Berichte fehlerhaft oder unvollständig sind. Besonders problematisch ist, dass die zuständige Behörde in Deutschland, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), kaum Personal hat, um die Fragen der Unternehmen zu beantworten und Unterstützung zu bieten.

EU-Kommission bleibt untätig

Die Brüsseler Bürokraten lassen die Mitgliedsstaaten im Stich. Auf Anfragen zur Problematik der Industrie verweist die EU-Kommission lediglich auf ein FAQ zu den CBAM-Berichtspflichten. Unterstützung bleibt aus, und die Unternehmen müssen die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten ihrer Zulieferer übernehmen.

Forderung nach längeren Übergangsfristen

Angesichts der fortwährenden Herausforderungen bei der CBAM-Berichterstattung fordert der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) längere Übergangsfristen, in denen Standardwerte angegeben werden dürfen. Der Wechsel zu neuen Lieferanten dauert im Maschinen- und Anlagenbau oft anderthalb Jahre, was die Umsetzung der Vorgaben zusätzlich erschwert.

Bagatellgrenzen als Lösung

Eine mögliche Lösung könnten höhere Bagatellgrenzen sein. Derzeit liegt die Grenze bei 150 Euro, was streng genommen nicht einmal Privatpersonen ausschließt. Der VDMA schlägt eine Bagatellgrenze von mindestens 5.000 Euro vor. Dies würde kleinere Importeure von den Berichtspflichten befreien und den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Die aktuelle Situation zeigt einmal mehr, wie die Bürokraten in Brüssel Vorgaben machen, ohne die praktischen Auswirkungen auf die Mitgliedsstaaten zu berücksichtigen. Deutsche Unternehmen bleiben mit den Herausforderungen allein und müssen sich mit unklaren und teilweise unrealistischen Anforderungen auseinandersetzen. Es bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission endlich reagiert und praktikable Lösungen anbietet, um die Unternehmen zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu sichern.

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