Zollkontrollen im Rückreiseverkehr: Goldfunde und illegale Ware im Fokus
Die Ferienzeit neigt sich dem Ende zu, und viele Urlauber kehren nach Deutschland zurück. Doch nicht jedes Souvenir aus dem Ausland ist unproblematisch. Bei intensiven Zollkontrollen auf den Autobahnen A8 und A7 haben Zollbeamte des Hauptzollamtes Ulm in den vergangenen zwei Wochen zahlreiche Verstöße festgestellt. Besonders auffällig: Fast jeder zweite Rückkehrer hatte unverzollten Goldschmuck dabei.
Die Kontrollen und ihre Ergebnisse
Seit dem 20. August 2024 kontrollieren die Zöllner Fahrzeuge im Rückreiseverkehr. Insgesamt wurden rund 200 Autos inspiziert, wobei der Fokus auf Reisenden aus den Balkanländern und der Türkei lag. Die Bilanz ist beeindruckend: In fast jedem zweiten bis dritten Fahrzeug wurde unverzollter Goldschmuck gefunden. Der Gesamtwert der entdeckten Schmuckstücke beläuft sich auf 205.000 Euro. Neben Goldschmuck wurden auch illegale Waffen und geschmuggelte Zigaretten sichergestellt.
Was wurde entdeckt?
- 157 Stücke unverzollter Goldschmuck, hauptsächlich aus der Türkei
- 19 illegale Waffen, darunter Schlagringe, Pfefferspray und ein Degen
- 15.120 geschmuggelte Zigaretten
- Illegale Drogen und verbotene Medikamente
- 1,1 Kilogramm „Potenzhonig“, der in Deutschland nicht zugelassen ist
Die Verstecke und Methoden
Die Reisenden versuchten, die verbotenen Gegenstände auf verschiedene Weise zu verstecken. Besonders häufig wurden größere Mengen Zigaretten in doppelten Böden, Ersatzreifen oder Hohlräumen unter den Sitzen gefunden. Zollsprecherin Sarah Mayer betonte, dass viele Reisende sich offenbar nicht bewusst waren, dass sie illegale oder unverzollte Ware mitführten.
Konsequenzen und Strafverfahren
In den knapp zwei Wochen der Kontrollen wurden 67 Strafverfahren eingeleitet. Die Vorwürfe reichen von Steuerhinterziehung über Verstöße gegen das Waffen- bis hin zum Betäubungsmittelgesetz. Für die zu erwartenden Geldstrafen wurden bereits knapp 20.000 Euro an Sicherheitsleistungen erhoben.
Effiziente Kontrollmethoden
Die Zollbeamten werden bei ihren Einsätzen von Kontrolleinheiten aus Lindau, Kempten und Friedrichshafen unterstützt. Mit mobilen Röntgengeräten, die ähnlich wie Gepäckscanner am Flughafen funktionieren, durchleuchten sie ganze Kofferladungen im Handumdrehen. Zudem kommen speziell ausgebildete Spürhunde zum Einsatz, die auf Bargeld, Tabak und Drogen trainiert sind.
Fortsetzung der Kontrollen
Die Zollkontrollen auf den Autobahnen werden noch bis zum 8. September 2024 fortgesetzt. Diese Maßnahmen gibt es bereits seit über fünf Jahren, und das Personal wurde in dieser Zeit kontinuierlich verstärkt. Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Aufwand für den Zoll und damit für den deutschen Steuerzahler lohnt. Besonders der unverzollte Goldschmuck fällt regelmäßig auf.
Was ist bei der Einreise erlaubt?
Urlaubsmitbringsel aus Nicht-EU-Ländern unterliegen bestimmten Freigrenzen:
- Warenwert bis zu 300 Euro pro Person
- Bei Flug- oder Seereisenden bis zu 430 Euro
- Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu 175 Euro
Wird diese Freigrenze überschritten, sind Einfuhrabgaben zu zahlen. Ein Beispiel: Ein Ehepaar kauft in der Schweiz vier antike Stühle und einen Bauernschrank. Jeder Stuhl kostet 120 Euro, der Schrank 320 Euro. Die Wertgrenze von 300 Euro pro Person erlaubt die abgabenfreie Einfuhr von zwei Stühlen pro Person, der Schrank muss jedoch verzollt werden.
Weitere Informationen und ein Beispielrechner sind auf der Webseite des Zolls verfügbar.
- Kettner Edelmetalle News
- Finanzen
- Wirtschaft
- Politik