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29.07.2024
15:07 Uhr

Vosgerau siegt im Rechtsstreit gegen den NDR: Hanseatisches Oberlandesgericht gibt Unterlassungsantrag statt

Vosgerau siegt im Rechtsstreit gegen den NDR: Hanseatisches Oberlandesgericht gibt Unterlassungsantrag statt

Im juristischen Nachgang zum sogenannten Geheimtreffen in Potsdam, über das die Plattform „Correctiv“ im Januar berichtet hatte, erzielte der Verfassungsrechtler und AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau einen bemerkenswerten Erfolg. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) untersagte dem NDR, in Bezug auf Vosgerau die Darstellung zu verbreiten, es sei auf dem Treffen auch eine Ausbürgerung von deutschen Staatsangehörigen diskutiert worden.

Hintergrund: Das Potsdamer Geheimtreffen

Das Treffen, das im November 2023 stattfand, hatte weit über die Grenzen Deutschlands hinaus für Aufsehen gesorgt. Unter den Teilnehmern befanden sich hochrangige Mitglieder der AfD und der WerteUnion, ebenso wie der als Rechtsextremist eingestufte österreichische „Identitären“-Gründer Martin Sellner. Die „Tagesschau“, für die innerhalb der ARD der NDR verantwortlich ist, hatte im Januar über dieses Treffen berichtet und sich dabei auf einen Bericht des Recherchenetzwerks „Correctiv“ gestützt.

Vosgeraus rechtlicher Erfolg

Vosgerau und weitere Teilnehmer des Treffens bestreiten vehement, dass an jenem Abend über Sellners Pläne zur Ausbürgerung gesprochen wurde. Dennoch erweckte der „Correctiv“-Bericht genau diesen Eindruck, was auch die „Tagesschau“ in ihrer Berichterstattung aufgriff. Das Hanseatische Oberlandesgericht sah die Behauptung, auf dem Potsdamer Treffen sei die verfassungswidrige Ausbürgerung deutscher Staatsbürger diskutiert worden, als „prozessual unwahr“ an. Dem Gericht reichten eidesstattliche Versicherungen mehrerer Teilnehmer, um diese Darstellung zu widerlegen.

Rechtsstreit und dessen Konsequenzen

Vosgerau ging sowohl gegen „Correctiv“ als auch gegen den NDR vor. Während „Correctiv“ bereits im Februar untersagt wurde, juristisch falsche Aussagen zu verbreiten, hatte das Hamburger Landgericht im Mai Vosgeraus Unterlassungsantrag gegen den NDR noch zurückgewiesen. Das OLG hingegen gab dem Antrag nun im Eilverfahren statt.

Mediale und politische Auswirkungen

Der Bericht über das Treffen löste in Deutschland Massendemonstrationen aus und führte zu einem erheblichen Verlust an Zuspruch für die AfD auf Bundesebene. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob der NDR gegen den Beschluss des OLG eine Verfassungsbeschwerde einreichen wird oder ob Vosgerau zur Erhebung einer Klage in der Hauptsache aufgefordert wird, um den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen.

Vosgerau nicht namentlich genannt, aber identifizierbar

Obwohl Vosgerau im „Tagesschau“-Bericht nicht namentlich genannt wurde, sah das OLG eine mühelose Identifizierung durch die Bezugnahme und Verlinkung auf den „Correctiv“-Bericht als gegeben an. Dies reichte aus, um Vosgerau eine individuelle Betroffenheit und damit einen Unterlassungsanspruch zuzusprechen.

Weiterführung des Verfahrens

Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig beendet, und eine umfassende Beweisaufnahme im Hauptverfahren könnte zu einem anderen Ergebnis führen. Doch angesichts der geringen Teilnehmerzahl an dem Treffen und der eidesstattlichen Versicherungen mehrerer Teilnehmer, die die Darstellung der „Tagesschau“ widerlegten, scheint eine Weiterführung des Verfahrens aufwendig und ungewiss.

Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts stellt einen wichtigen Sieg für Ulrich Vosgerau dar und wirft ein kritisches Licht auf die Berichterstattung des NDR und das Vorgehen von „Correctiv“. Es bleibt abzuwarten, wie sich die weiteren juristischen Schritte entwickeln werden.

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