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16.10.2024
15:53 Uhr

Volkswagen: Gericht entscheidet gegen Gehaltserhöhung für Ex-VW-Manager

Volkswagen: Gericht entscheidet gegen Gehaltserhöhung für Ex-VW-Manager

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat eine richtungsweisende Entscheidung getroffen und 23 von 26 Klagen ehemaliger VW-Manager gegen den neuen Sparkurs des Automobilherstellers abgewiesen. Die Klagen bezogen sich auf eine gestrichene Gehaltserhöhung und eine Prämie von 1.000 Euro, die Volkswagen seinen leitenden Angestellten vorenthalten hatte.

Hintergrund der Klage

Im Frühjahr beschloss Volkswagen, auch die Führungskräfte in das Sparprogramm einzubeziehen. Dies bedeutete, dass die erwartete Übernahme der Tariferhöhung für den außertariflich bezahlten Managementkreis gestrichen wurde. Konkret entfielen eine Gehaltserhöhung um 3,3 Prozent und eine Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro. Die betroffenen Manager beriefen sich auf eine Zusage des Unternehmens aus dem Jahr 2023, wonach diese Bestandteile des Tarifabschlusses für sie übernommen werden sollten.

Gerichtliche Entscheidung

Das Arbeitsgericht Braunschweig lehnte die Klagen von 23 Managern ab. In drei weiteren Fällen soll die Entscheidung erst am 4. November verkündet werden, da für diese Kläger noch eine gesonderte Stellungnahmefrist eingeräumt wurde. Ein Sprecher des Gerichts erklärte, dass es sich bei den Klägern fast durchweg um Mitarbeiter im Vorruhestand handele, die weiterhin auf der Gehaltsliste von VW stehen. Nur einer der Kläger sei noch im aktiven Dienst des Unternehmens.

Reaktionen auf das Urteil

Volkswagen zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Ein Unternehmenssprecher erklärte: „Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist und begrüßen die Entscheidung der Kammer.“ Neben den heute verhandelten Fällen gibt es noch rund 75 weitere Klagen, die ebenfalls am Arbeitsgericht Braunschweig verhandelt werden sollen.

Einfluss auf die Belegschaft

Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen für die Belegschaft von Volkswagen haben. Mit den sogenannten „Zeit-Wertpapieren“ konnten VW-Mitarbeiter Entgeltbestandteile umwandeln und so früher in den Ruhestand gehen. Diese Praxis scheint nun auf dem Prüfstand zu stehen, was zu Unsicherheit unter den Mitarbeitern führen könnte.

Zusammenfassung und Ausblick

Der Sparkurs von Volkswagen, der auch die Führungskräfte betrifft, wird weiterhin für Spannungen und rechtliche Auseinandersetzungen sorgen. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig ist ein erster Schritt, der jedoch nicht das Ende der Streitigkeiten bedeutet. Weitere Verhandlungen und Urteile werden folgen, die die Zukunft der Gehaltsstrukturen bei Volkswagen maßgeblich beeinflussen könnten.

In einer Zeit, in der wirtschaftliche Stabilität und Arbeitsplatzsicherheit für viele Deutsche von größter Bedeutung sind, zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, sich auf traditionelle Werte und bewährte Strukturen zu besinnen. Die Entscheidung des Gerichts könnte als Signal dafür gesehen werden, dass Sparmaßnahmen nicht auf Kosten der langjährigen Mitarbeiter gehen sollten.

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