Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
28.09.2024
08:15 Uhr

Spitzenlöhne bei VW: Balance zwischen Privilegien und Einsparungen

Spitzenlöhne bei VW: Balance zwischen Privilegien und Einsparungen

Volkswagen steht aktuell vor einer schwierigen Herausforderung: Die IG Metall fordert eine Lohnerhöhung von sieben Prozent für die rund 120.000 Mitarbeiter, während gleichzeitig der VW-Haustarif reduziert wird. Die Löhne bei Volkswagen gehören zu den höchsten in der Automobilbranche, was die Verhandlungen zusätzlich erschwert.

Hohe Gehälter und Bonuszahlungen

Die Produktionsmitarbeiter bei VW verdienen zwischen 3.913,81 Euro und 4.303,94 Euro brutto monatlich. Fachkräfte und Ingenieure liegen weit über dem Durchschnittsarbeiter, mit einem Maschinenbauingenieur, der auf ein Jahresgehalt von rund 73.500 Euro kommt. Die Gehälter der Führungskräfte sind noch höher angesiedelt. Top-Manager verdienen etwa 158.400 Euro im Jahr, während Konzernchef Oliver Blume mit knapp zehn Millionen Euro Jahresgehalt an der Spitze der Gehaltspyramide steht. Insgesamt belaufen sich die Gehälter der zehn Vorstandsmitglieder auf über 40 Millionen Euro jährlich.

Zusätzliche Bonuszahlungen

Neben den Basisgehältern profitieren viele Angestellte von Bonuszahlungen und Sonderleistungen, die im „Tarif Plus“-Modell geregelt sind. Beschäftigte, die unter dieses Modell fallen, können laut der F.A.Z. bis zu 150.000 Euro im Jahr verdienen. Diese leistungsabhängigen Prämien sind an das Erreichen von festgelegten Zielen wie Unternehmensgewinnen oder individuellen Leistungskennzahlen gebunden.

Kostensenkungen und Effizienzprogramme

Volkswagen steht seit Jahren unter Druck, seine Kosten zu senken, insbesondere im „indirekten Bereich“, also in Verwaltung und anderen nicht produktionsnahen Abteilungen. Hier arbeiten über 30.000 Personen, deren Gehälter ab 84.000 Euro beginnen sollen. Als Teil eines größeren Effizienzprogramms plant VW, die Kosten in diesem Bereich um bis zu 20 Prozent zu senken. Ein erster Schritt war die Kündigung des „Tarif Plus“-Vertrags sowie der Beschäftigungsgarantie, die zuvor alle Mitarbeiter vor Entlassungen schützte.

Reaktionen der Gewerkschaften

Die Kündigung der Beschäftigungsgarantie hat bei den Gewerkschaften für heftige Reaktionen gesorgt. Thorsten Gröger, Verhandlungsführer der IG Metall, warf VW vor, die Mitbestimmungskultur „in Brand gesteckt“ zu haben und bezeichnete die Drohung von Werksschließungen als „Öl im Feuer“. Für die Belegschaft sind dies dramatische Einschnitte, die auf lange gewachsene Privilegien abzielen.

Langfristige Wettbewerbsfähigkeit

VW argumentiert, dass die hohen Personalkosten die langfristige Wettbewerbsfähigkeit bedrohen. Konzernchef Oliver Blume betont, dass man auf der Kostenseite „deutlich nach unten kommen“ müsse, um Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Dies sei die Grundlage, um nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren, sondern auch die notwendige Transformation in Richtung Elektromobilität zu stemmen.

Volkswagen steht somit vor einem Balanceakt: Einerseits müssen die Löhne wettbewerbsfähig bleiben, um qualifizierte Fachkräfte zu halten und langfristige Stabilität zu gewährleisten. Andererseits sind die hohen Gehälter und die damit verbundenen Privilegien schwer zu halten, wenn gleichzeitig Milliarden in neue Technologien und Produktionsverfahren investiert werden müssen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“