Sparkasse muss "Compact"-Magazin Geschäftskonto gewähren - Rückschlag für Faesers Debanking-Strategie
In einem wegweisenden Urteil hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg entschieden, dass die Sparkasse Burgenlandkreis verpflichtet ist, der COMPACT Magazin GmbH ein Geschäftskonto zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für den Umgang mit oppositionellen Medien in Deutschland haben.
Zwei Monate ohne Zugang zum Zahlungsverkehr
Das Unternehmen von Jürgen Elsässer war seit dem 1. Oktober 2024 vom regulären Zahlungsverkehr abgeschnitten, nachdem die Waldeck-Frankenberger Bank das letzte verbliebene Geschäftskonto gekündigt hatte. Für ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von drei Millionen Euro stellte dies eine massive Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit dar.
Grundrechte wiegen schwerer als Verfassungsschutz-Beobachtung
Das OVG Magdeburg begründete seine Entscheidung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Besonders bemerkenswert: Die Tatsache, dass das Magazin vom Verfassungsschutz beobachtet wird, rechtfertigt nach Ansicht der Richter keine Verweigerung grundlegender Geschäftsdienstleistungen.
Faesers gescheiterte Debanking-Strategie
Die Entscheidung ist auch ein deutlicher Rückschlag für die umstrittene Politik der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). In ihrem "Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" hatte sie offen das sogenannte Debanking als Instrument zur Bekämpfung unliebsamer Medien und Organisationen angekündigt.
Wir wollen rechtsextremistische Netzwerke zerschlagen [...] Dazu werden wir die Finanzaktivitäten rechtsextremistischer Netzwerke aufklären und austrocknen.
Bedeutung für die Meinungsfreiheit
Die Tragweite des Urteils geht weit über den Einzelfall hinaus. Nach Recherchen des "Multipolar"-Magazins waren in den vergangenen Jahren etwa 40 oppositionelle Medien und Organisationen von ähnlichen Maßnahmen betroffen. Das Urteil könnte nun ein wichtiger Präzedenzfall für den Schutz der Meinungsfreiheit sein.
Einschränkungen des Urteils
- Die Entscheidung gilt nur für öffentlich-rechtliche Sparkassen
- Privatbanken können weiterhin Konten verweigern
- Der Beschluss ist unanfechtbar
Für Elsässer ist dies bereits der zweite juristische Erfolg gegen das Bundesinnenministerium, nachdem bereits im August 2024 das Bundesverwaltungsgericht ein Verbot seines Magazins im Eilverfahren weitgehend aufgehoben hatte.
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