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16.10.2024
18:20 Uhr

Onlinedienst X entgeht schärferen EU-Wettbewerbsregeln

Onlinedienst X entgeht schärferen EU-Wettbewerbsregeln

Der Kurznachrichtendienst X, ehemals Twitter, hat vorerst eine wichtige Hürde im europäischen Regulierungsdschungel überwunden. Die EU-Kommission teilte am Mittwoch mit, dass X nicht unter das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) fällt. Somit entgeht die Plattform des US-Milliardärs Elon Musk strengeren Wettbewerbsauflagen, die für besonders marktmächtige Onlinedienste gelten.

EU-Kommission gibt Einspruch statt

Die Entscheidung der EU-Kommission basiert auf einem Einspruch von X gegen die Einstufung als „Gatekeeper“ des Internets. Obwohl X die im DMA vorgeschriebenen Nutzerzahlen erreicht, um als solcher zu gelten, übe die Plattform laut Kommission keine besondere Marktmacht aus. Diese Einschätzung könnte als Zeichen dafür gewertet werden, dass Brüssel die Konkurrenzsituation im Bereich der sozialen Medien anders bewertet als bei anderen großen Digitalkonzernen.

Wettbewerb mit anderen Plattformen

X argumentierte, dass es im Gegensatz zu Diensten wie Facebook, Instagram oder Google mit mehreren ähnlichen Plattformen wie Threads oder Bluesky konkurriere. Diese Argumentation hat offenbar überzeugt, da die EU-Kommission dem Einspruch stattgab. Dies bedeutet, dass X nicht den strengen Auflagen des DMA unterliegt, die für Unternehmen wie Google, Amazon, Apple und Meta gelten.

Digital Services Act bleibt bestehen

Allerdings muss sich X weiterhin den Regeln des Digital Services Act (DSA) unterwerfen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Verbreitung von Falschinformationen und Hassbotschaften im Internet zu bekämpfen. Bereits jetzt läuft ein Verfahren in Brüssel gegen X wegen der Verbreitung solcher Inhalte, und es droht ein Bußgeld in Milliardenhöhe.

Die Schattenseite des DSA

Es ist wichtig zu betonen, dass der DSA nicht unumstritten ist. Kritiker argumentieren, dass das Gesetz zu einer übermäßigen Zensur führen könnte und die Meinungsfreiheit im Internet bedroht. Eine detaillierte Analyse der negativen Auswirkungen des DSA auf die Meinungsfreiheit finden Sie in unserem Wissensbeitrag zum Digital Services Act.

Wettbewerbsregeln für andere Digitalkonzerne

Während X den schärferen Wettbewerbsregeln entgeht, müssen andere große Digitalkonzerne wie Google, Amazon, Apple, Booking.com, ByteDance (TikTok), Meta (Facebook) und Microsoft sich weiterhin den Auflagen des DMA beugen. Diese Regeln verpflichten beispielsweise Apple, auf seinen Geräten Alternativen zu seinem App Store zuzulassen, und Google, in den Suchergebnissen nicht die eigenen Dienste zu bevorzugen. Bei Verstößen drohen diesen Konzernen Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.

Die Entscheidung der EU-Kommission zeigt einmal mehr, wie komplex und vielschichtig die Regulierung der digitalen Märkte in Europa ist. Während einige Unternehmen strengen Auflagen unterliegen, können andere durch geschickte Argumentation und rechtliche Einsprüche zumindest vorübergehend entkommen.

Für X bedeutet die Entscheidung eine vorläufige Erleichterung, doch die Herausforderungen durch den DSA bleiben bestehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Plattform unter der Führung von Elon Musk weiterentwickeln wird und welche weiteren regulatorischen Hürden sie in Zukunft überwinden muss.

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