Neues KRITIS-Dachgesetz: Deutschland soll widerstandsfähiger gegen Krisen werden
Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf für das sogenannte KRITIS-Dachgesetz beschlossen, das Deutschland besser gegen Sabotage, Terroranschläge und Naturkatastrophen schützen soll. Der Entwurf sieht verpflichtende Vorgaben für Einrichtungen der kritischen Infrastruktur vor, die unter anderem Energieversorger, Flughäfen und andere große Infrastruktureinrichtungen umfassen.
Einheitliche Regeln und Bußgelder
Das neue Gesetz soll einheitliche Regeln zum Schutz von Energieunternehmen, Flughäfen und anderen großen Infrastruktureinrichtungen festlegen. Betreiber, die sich nicht an diese Vorgaben halten, müssen künftig mit Bußgeldern rechnen. Zu den Anforderungen zählen unter anderem die Registrierung der Einrichtungen sowie die Erarbeitung von Plänen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit. Zudem sollen Betreiber verpflichtet werden, Störfälle zu melden.
Erhöhte Bedrohungslage
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte die Notwendigkeit des Gesetzes angesichts der wachsenden Bedrohungslage. „Wir müssen uns gegen Krisen- und Katastrophenfälle viel stärker wappnen als in der Vergangenheit“, sagte sie. Der Handlungsbedarf sei durch die russische Aggression in Europa, Sabotageakte und Terroranschläge ebenso gewachsen wie durch Naturkatastrophen.
Kritische Infrastruktur und sektorenübergreifende Vorgaben
Zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) zählen elf Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Ernährung, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik, Telekommunikation und Weltraum. Das neue Gesetz soll erstmals sektorenübergreifende Vorgaben zur Stärkung der Resilienz dieser Infrastrukturen machen. Betroffen sind Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen.
Grüne fordern Nachbesserungen
Die Grünen-Bundestagsfraktion begrüßt zwar den Kabinettsbeschluss, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren. In einer Mitteilung heißt es: „Trotz zahlreicher erfolgreicher Angriffe auf Krankenhäuser, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, die teils monatelang nicht erreichbar waren, sind wir von guten gesetzlichen Vorgaben, die einen einheitlichen KRITIS-Schutz gewährleisten und klare Zuständigkeiten gewährleisten, leider noch immer ein gutes Stück entfernt.“
Unternehmen und Verwaltung im Fokus
Der Digitalverband Bitkom wies darauf hin, dass 86 Prozent der Unternehmen der kritischen Infrastruktur in den vergangenen zwölf Monaten von analogen oder digitalen Angriffen wie Sabotage, Industriespionage oder Datendiebstahl betroffen waren. Wichtig sei, nicht nur die Unternehmen in den Blick zu nehmen, sondern auch alle Einrichtungen der Bundesverwaltung.
Das Gesetz ist auch im Bundesrat zustimmungspflichtig. Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren parlamentarischen Beratungen verlaufen und welche Änderungen möglicherweise noch vorgenommen werden.
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