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09.07.2024
11:36 Uhr

„Mangelnde Evidenz“: Lauterbachs „Gesundes-Herz-Gesetz“ stößt auf Widerstand

„Mangelnde Evidenz“: Lauterbachs „Gesundes-Herz-Gesetz“ stößt auf Widerstand

Das neue „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach sorgt für heftige Diskussionen. Während einige Kardiologen den Entwurf unterstützen, hagelt es von anderen Seiten Kritik. Die Hauptvorwürfe lauten: nicht evidenzbasiert, zu wenig präventiv, dafür aber politisch übergriffig und möglicherweise mit Nebenwirkungen behaftet.

Widerstand von Ärzten und Experten

Nach der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Netzwerk Evidenzbasierte Medizin hat nun auch der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Kassen (G-BA) eine negative Stellungnahme abgegeben. Es handelt sich nach Angaben des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND) um das höchste Entscheidungsgremium der Krankenversicherungen in Deutschland.

G-BA-Chef Prof. Josef Hecken (CDU) kritisierte, dass schon Kinder an die regelmäßige Einnahme von Tabletten gewöhnt werden könnten. „Statt sich dafür einzusetzen, dass sich Kinder gesund und ausgewogen ernähren und es Aufklärungskampagnen zu einer gesunden Lebensweise gibt, sollen Arzneimittel verordnet werden“, erklärte Hecken. Besonders bei Kindern sollten Arzneimittel seiner Meinung nach „auf unabdingbar notwendige Einzelfälle“ beschränkt bleiben.

Unerwünschte Nebenwirkungen befürchtet

Hecken warnte zudem vor den möglichen Nebenwirkungen der im Entwurf empfohlenen Statine, die unerwünschte Wirkungen wie Leberschäden, Diabetes oder Muskelschmerzen nach sich ziehen könnten. Er zeigte sich verärgert, dass eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen (GKVen) für Lauterbachs Pläne geschaffen werden solle, obwohl die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen noch gar nicht „in einem systematischen und transparenten Verfahren“ überprüft worden seien.

Eingriff in den GKV-Leistungskatalog

Hecken wies darauf hin, dass Lauterbach es noch zu Zeiten seines Vorgängers Jens Spahn (CDU) vehement abgelehnt habe, dass der Gesetzgeber in den Leistungskatalog von Krankenkassen eingreifen dürfe. Während Spahn sein Vorhaben damals aufgegeben habe, bemühe sich nun ausgerechnet Lauterbach um einen erneuten Anlauf in diesem Sinne. Heckens Fazit: „Im Moment sind die vorgestellten Inhalte nicht dafür geeignet, dem hohen Anspruch des Gesetzestitels gerecht zu werden.“

Hauptkritikpunkt: fehlende Evidenz

Das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (EbM) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten zuletzt vor allem die fehlende Evidenz der geplanten Maßnahmen bemängelt. Das EbM schrieb von einem „Affront gegenüber den Kerngedanken der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung“. Auch Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender, kritisierte die mangelnde Umsetzung des Präventionsgedankens.

Kardiologen loben GHG-Entwurf

Herzspezialisten wie die Deutsche Herzstiftung begrüßten hingegen den GHG-Entwurf. Prof. Dr. med. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung, erklärte, dass Prävention bereits in der Kita und in der Schule beginnen müsse. Die Hälfte aller Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sei „nicht allein durch eine Lebensstiländerung beeinflussbar“ und bedürfe „zusätzlich einer medikamentösen oder interventionellen Therapie“.

Das „Gesundes-Herz-Gesetz“

Lauterbach plant, die Anzahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen und -Todesfälle in Deutschland mittels besserer Vorbeugung, Früherkennung und Versorgung zu minimieren. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Bedingungen für die Verschreibung von Statinen zu lockern und Krankenkassen zu verpflichten, all ihre Versicherten auf ihr Herzinfarkt-Risiko hin zu untersuchen. Apotheken sollen verstärkt in die Beratung zur Prävention und Früherkennung eingebunden werden.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte weiterentwickeln wird. Klar ist jedoch, dass Lauterbachs „Gesundes-Herz-Gesetz“ in der aktuellen Form auf erheblichen Widerstand stößt.

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