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22.06.2024
11:25 Uhr

Landgericht Hamburg verbietet CORRECTIV-Chef Falschbehauptungen zur Potsdam-Recherche

Landgericht Hamburg verbietet CORRECTIV-Chef Falschbehauptungen zur Potsdam-Recherche

David Schraven, der Geschäftsführer des Recherchenetzwerks CORRECTIV, darf laut einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hamburg keine Falschbehauptungen mehr über die Potsdam-Recherche verbreiten. Schraven hatte in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAZ) Anfang März 2024 behauptet, dass das Gericht die Kernaussage der umstrittenen Skandalstory bestätigt habe. Diese Aussage wurde ihm nun untersagt.

Hintergründe des Urteils

Bereits am 7. Mai 2024 hatte das Landgericht Hamburg Schraven untersagt, öffentlich zu behaupten, dass das Gericht die Kernaussage des CORRECTIV-Artikels als „prozessuale Wahrheit“ bestätigt habe. Der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) hatte erfolgreich gegen diese Behauptung geklagt. Am 19. Juni 2024 akzeptierte Schraven das Urteil, welches somit rechtskräftig wurde.

Das umstrittene Treffen in Potsdam

Im November 2023 trafen sich rund zwei Dutzend Politiker und Privatpersonen, darunter auch AfD-Mitglieder, in einem Landhotel bei Potsdam, um über das Thema Remigration zu diskutieren. Der CORRECTIV-Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ stellte dieses Treffen in ein äußerst negatives Licht und verwendete dabei Begriffe wie „Deportation“, „Nazis“ und „Wannsee-Konferenz“. Der Artikel behauptete, die Teilnehmer hätten die Vertreibung von „Millionen Menschen“ mit „falscher Hautfarbe oder Herkunft“ geplant.

Schravens Anerkennung des Urteils

Schraven habe das „Verbot der irreführenden Litigation PR“ anerkannt, teilte Vosgeraus Anwalt Carsten Brennecke auf seinem X-Kanal mit. Der Begriff „Litigation PR“ bezieht sich auf Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit, die Meldungen, Artikel oder sonstige Verlautbarungen umfasst, die sich um juristische Fälle drehen und für das breite Publikum bestimmt sind.

Fehlende Beweise und Meinungsäußerungen

Bereits im Februar 2024 hatte das CORRECTIV-Team eingeräumt, dass der Artikel hauptsächlich persönliche „Überzeugungen“ und „wertende Schlussfolgerungen“ transportiert habe, anstatt Tatsachenbehauptungen aufzustellen. Diese Art der Argumentation ist nach deutschem Medienrecht schwer anfechtbar. Dennoch hatte die Veröffentlichung des Artikels zu wochenlangen Straßenprotesten geführt, die sich allgemein gegen die AfD richteten.

Reaktionen und weitere Entwicklungen

Vosgerau wollte speziell das FAZ-Interview nicht unwidersprochen im Raum stehen lassen, da das Gericht sich nicht mit dem Inhalt des umstrittenen Artikels befasst hatte. Es ging lediglich um die korrekte Wiedergabe bestimmter Äußerungen Vosgeraus. Schraven hatte im FAZ-Interview behauptet, das Gericht habe den „Kern“ des CORRECTIV-Artikels bestätigt, was jedoch nicht der Fall war.

Nach den Worten von Vosgeraus Rechtsbeistand Brennecke habe Schraven somit „versucht, das Bild der Öffentlichkeit durch ein reichweitenstarkes Interview in der FAZ zu manipulieren“. Diese „Versuch der Desinformation“ sei ein weiterer Beleg dafür, wie das „System Correctiv“ funktioniere.

Juristische und öffentliche Reaktionen

Neben Vosgerau hatten sich im Februar 2024 noch sieben weitere Teilnehmer des Potsdamer Treffens entschlossen, gegen die Darstellung von CORRECTIV vorzugehen. Sie legten eidesstattliche Versicherungen darüber vor, was sich ihrer Erinnerung nach wirklich zugetragen hatte. Auch acht CORRECTIV-Mitarbeiter versicherten an Eides statt, dass ihre Version die richtige sei.

Die eidesstattlichen Versicherungen dienten jedoch hauptsächlich dem öffentlichen Meinungskampf im Internet und waren juristisch bedeutungslos. Eine juristische Aufklärung des Potsdamer Treffens oder des Wahrheitsgehalts des Berichts war nie Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung.

Auszeichnung und Kontroversen

Trotz der vielen Ungereimtheiten und Meinungsäußerungen im Text soll das CORRECTIV-Team im Oktober 2024 für seine Recherche zu den Ereignissen im Potsdamer Landhotel ausgezeichnet werden. Die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig will den Rechercheuren den Preis für die Freiheit und Zukunft der Medien verleihen.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg und die Anerkennung durch Schraven werfen ein Schlaglicht auf die fragwürdigen Methoden der Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit und die Manipulation der öffentlichen Meinung durch vermeintlich unabhängige Recherchenetzwerke.

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