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05.11.2024
07:49 Uhr

Herbert Grönemeyer verbietet der CDU, seinen Hit „Zeit, dass sich was dreht“ zu nutzen

Herbert Grönemeyer verbietet der CDU, seinen Hit „Zeit, dass sich was dreht“ zu nutzen

Der bekannte Berliner Sänger Herbert Grönemeyer hat der CDU untersagt, seinen Hit „Zeit, dass sich was dreht“ für Wahlkampfzwecke zu verwenden. Diese Entscheidung fiel, nachdem das Lied bei einer Veranstaltung der Jungen Union, der Jugendorganisation der CDU/CSU, gespielt wurde, als Friedrich Merz die Bühne betrat.

Rechtliche Schritte eingeleitet

Grönemeyer hat seinen Medienanwalt Dr. Christian Schertz eingeschaltet, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bestätigte, dass die CDU und ihre Jugendorganisation aufgefordert wurden, den Song nicht mehr für Wahlwerbezwecke zu nutzen, ihn nicht öffentlich aufzuführen oder auf andere Weise zu verbreiten. Zudem müsse die bisherige Verbreitung online gelöscht werden. Weitere juristische Schritte behalte man sich vor.

Politische Instrumentalisierung unerwünscht

Die Entscheidung Grönemeyers kommt nicht überraschend. Schon vor Tagen hatte der Weddinger Rapper Soho Bani, der in einer aktualisierten Version des Liedes mitwirkt, auf Instagram gedroht, rechtliche Schritte einzuleiten, sollte der Song weiter für Friedrich Merz’ Veranstaltungen genutzt werden. Soho Bani und Grönemeyer stören sich an der politischen Instrumentalisierung ihres Liedes, das ursprünglich als WM-Hymne 2006 bekannt wurde, in seiner aktualisierten Version jedoch eine deutlich politischere Botschaft trägt.

Ein Zeichen gegen die CDU

Grönemeyers Schritt kann als ein klares Zeichen gegen die CDU und deren politische Ausrichtung unter Friedrich Merz verstanden werden. Der Sänger, der nach vielen Jahren in London nun wieder in Berlin lebt, zeigt damit, dass er seine Musik nicht für Zwecke missbraucht sehen möchte, die seinen eigenen politischen Überzeugungen widersprechen.

Die Forderungen des Medienanwalts

Medienanwalt Dr. Christian Schertz hat in einem Schreiben an die Christdemokraten und deren Jugendorganisation klargestellt, dass die Nutzung des Songs für Wahlwerbezwecke der CDU zu unterlassen sei. Dies umfasst auch die öffentliche Aufführung und jegliche andere Verbreitung des Liedes. Die bisherige Verbreitung im Internet müsse gelöscht werden, andernfalls behalte man sich weitere juristische Schritte vor.

Politische und kulturelle Spannungen

Dieser Vorfall zeigt einmal mehr die Spannungen, die zwischen Künstlern und politischen Parteien entstehen können, wenn es um die Nutzung von Musik für Wahlkampfzwecke geht. Künstler wie Grönemeyer und Soho Bani möchten ihre Werke nicht in einem politischen Kontext sehen, der ihren eigenen Überzeugungen widerspricht. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die politische Landschaft in Deutschland zunehmend polarisiert wird und wie wichtig es ist, die Rechte und Wünsche der Künstler zu respektieren.

Es bleibt abzuwarten, wie die CDU auf diese Forderungen reagieren wird und ob es zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen kommen wird. Klar ist jedoch, dass Herbert Grönemeyer und Soho Bani entschlossen sind, ihre Musik nicht für politische Zwecke missbrauchen zu lassen.

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