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09.12.2024
08:12 Uhr

Heizkosten-Schock in München: Mieter sollen bis zu 5.000 Euro nachzahlen

Heizkosten-Schock in München: Mieter sollen bis zu 5.000 Euro nachzahlen

Die Energiekrise trifft Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft "Münchner Wohnen" mit voller Wucht. In einer Wohnanlage im Münchner Stadtteil Hasenbergl sehen sich Bewohner mit astronomischen Nachzahlungsforderungen von bis zu 5.000 Euro konfrontiert - eine finanzielle Belastung, die für viele kaum zu stemmen sein dürfte.

Explodierende Heizkosten trotz sparsamen Verhaltens

Besonders dramatisch zeigt sich die Situation am Beispiel einer krebskranken Schaustellerin, die trotz viermonatiger berufsbedingter Abwesenheit eine Nachzahlung von über 5.000 Euro leisten soll. Dies erscheine völlig unverhältnismäßig, zumal während ihrer Abwesenheit auf Volksfesten die Heizung komplett ausgeschaltet gewesen sei.

Fragwürdiges Energiemanagement der Stadtwerke

Die explodierenden Kosten seien nicht allein dem Ukraine-Krieg geschuldet. Vielmehr hätten die Münchner Stadtwerke durch ungeschicktes Timing beim Gaseinkauf die ohnehin angespannte Situation noch verschärft. Dies werfe Fragen nach der Kompetenz des städtischen Energieversorgers auf.

Sanierung verschlimmert die Situation

Paradoxerweise scheint eine durchgeführte energetische Sanierung die Kostensituation sogar noch verschlechtert zu haben. Eine langjährige Mieterin berichtet, dass sie nach 37 Jahren Mietverhältnis erstmals zu einer Nachzahlung von 3.800 Euro verpflichtet wurde - und dies ausgerechnet nach der vermeintlichen Verbesserung der Gebäudedämmung.

Experten schätzen, dass über drei Viertel der Wärme bereits im Gebäudeblock verpufft, bevor sie überhaupt die Heizkörper der Bewohner erreicht.

Rechtliche Versäumnisse der Wohnungsbaugesellschaft

Ein besonders kritischer Aspekt: Die "Münchner Wohnen" hat es versäumt, gesetzlich vorgeschriebene Zähler zur getrennten Erfassung von Warmwasser- und Heizkosten zu installieren. Stattdessen wurden die Kosten mittels einer Formel berechnet - ein Verfahren, das seit 2014 nicht mehr zulässig ist.

Möglichkeiten zur Kostenreduzierung

Aufgrund dieser Versäumnisse haben Mieter einen Anspruch auf eine 15-prozentige Kostenminderung. Allerdings muss dieser Anspruch aktiv geltend gemacht werden - eine automatische Rückerstattung wurde vom Stadtrat abgelehnt, was die soziale Verantwortung der Stadt München in Frage stellt.

Die dramatische Situation zeigt einmal mehr, wie eine verfehlte Energiepolitik und bürokratisches Missmanagement auf dem Rücken der Bürger ausgetragen werden. Während politische Entscheidungsträger über klimapolitische Ziele diskutieren, kämpfen Normalverdiener mit existenzbedrohenden Nachzahlungsforderungen.

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