Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
31.10.2024
23:09 Uhr

Gerichtsurteil gegen Aldi Süd: Neue Regeln für Rabatte

Gerichtsurteil gegen Aldi Süd: Neue Regeln für Rabatte

Im Rechtsstreit um irreführende Rabatte hat Aldi Süd eine Niederlage vor dem Landgericht Düsseldorf erlitten. Die Verbraucherzentrale hatte gegen den Discounter geklagt und bemängelt, dass die Rabatte auf Bananen und Ananas nicht korrekt angegeben wurden. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Werbung von Sonderangeboten im Einzelhandel haben.

Verbraucherzentrale setzt sich durch

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte Aldi Süd vorgeworfen, Verbraucher durch unzulässige Preiswerbung zu täuschen. Konkret ging es um Bananen, die mit einem Rabatt von 23 Prozent beworben wurden. Der Rabatt bezog sich auf den letzten Verkaufspreis von 1,69 Euro, obwohl der niedrigste Preis der letzten 30 Tage bei 1,29 Euro lag. Auch eine Werbung für Ananas als „Preishighlight“ wurde kritisiert, da der Preis wenige Wochen vorher niedriger war.

EuGH-Urteil als Grundlage

Das Landgericht Düsseldorf folgte in seinem Urteil der Argumentation des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte entschieden, dass Rabatte auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen werden müssen. Der Vorsitzende Richter der 8. Kammer für Handelssachen, Wilko Seifert, betonte, dass Preiswerbung klar und eindeutig sein müsse, um Verbraucher nicht zu verwirren.

Folgen für den Einzelhandel

Das Urteil könnte nicht nur für Aldi Süd Konsequenzen haben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) erwartet negative Auswirkungen auf die gesamte Branche. HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik, Peter Schröder, äußerte die Befürchtung, dass es künftig weniger Preisaktionen geben werde, was zu einem höheren durchschnittlichen Preisniveau für alle Kunden führen könnte.

Weniger Transparenz für Verbraucher

Handelsexperte Carsten Kortum von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn wies darauf hin, dass viele Lebensmittelhändler ihre Kommunikation bereits nach dem EuGH-Urteil umgestellt hätten. Sonderangebote würden nun oft ohne Preisgegenüberstellungen und Prozentangaben beworben, was den Kunden wichtige Informationen vorenthalte und die Ersparnis schwerer erfassbar mache.

Psychologische Wirkung von Rabatten

Robert Briske, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, erwartet, dass die Werbung durch das Urteil transparenter und ehrlicher werden könnte. Gleichzeitig betonte er die starke psychologische Wirkung von Rabatten: „Wenn diese mindestens 20 Prozent betragen, kaufen die Menschen mehr.“ Der Black Friday, der in diesem Jahr am 29. November stattfindet, könnte erste spürbare Auswirkungen des Urteils zeigen.

Weitere Händler im Visier

Das Urteil betrifft zunächst hauptsächlich Aldi Süd. Bei einem Wiederholungsfall droht dem Discounter ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Andere Händler könnten versuchen, das Urteil zu umgehen oder es darauf ankommen lassen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat bereits den Onlinehändler Amazon abgemahnt, dessen Rabatte sich nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen.

Insgesamt zeigt das Urteil, wie wichtig klare und transparente Preisangaben im Einzelhandel sind. Verbraucher sollten sich darauf verlassen können, dass beworbene Rabatte tatsächlich eine Ersparnis bieten und nicht durch vorherige Preiserhöhungen verfälscht werden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“