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25.07.2024
16:07 Uhr

Geldstrafen für Klimaaktivisten nach Farbattacke auf Weltzeituhr

Geldstrafen für Klimaaktivisten nach Farbattacke auf Weltzeituhr

In einem aufsehenerregenden Fall hat das Amtsgericht Tiergarten vier Klimaaktivisten der Gruppierung „Die Letzte Generation“ zu Geldstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten am 17. Oktober 2023 die Weltzeituhr am Berliner Alexanderplatz mit oranger Farbe besprüht. Das Gericht sprach die 22- bis 28-Jährigen der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig und blieb damit deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Urteil und Strafen

Die Richterin Anke Ploner betonte, dass die Angeklagten bereit seien, zur Durchsetzung ihrer Ziele Straftaten zu begehen. Allerdings fielen die Taten nicht in den Bereich schwerster Straftaten, da das beschmierte Denkmal nach zwei Tagen wieder gereinigt gewesen sei. Das Urteil sah Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe vor:

  • Ein 23-Jähriger muss 600 Euro (120 Tagessätze à 5 Euro) zahlen.
  • Eine 24-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro (180 Tagessätze à 10 Euro) verurteilt.
  • Zwei Frauen im Alter von 22 und 28 Jahren müssen jeweils 2.100 Euro (140 Tagessätze à 15 Euro) zahlen.

Geständnis und Motivation

Vor Gericht gestanden die Mitglieder der Klimagruppe, die Weltzeituhr mit Sprühdosen und präparierten Feuerlöschern besprüht zu haben. Sie bezeichneten ihre Aktion als „friedlichen, zivilen Protest“ und erklärten, dass sie die „größtmögliche Öffentlichkeitsaufmerksamkeit“ erreichen wollten. Laut Staatsanwaltschaft ließ sich die Farbe nur mithilfe einer Hochdruck-Wasser-Technik entfernen, wobei die Kosten für die Instandsetzung der bekannten Touristenattraktion ursprünglich auf mindestens 16.000 Euro geschätzt wurden. Im Prozess einigte man sich jedoch auf eine Schadenssumme von 9.673 Euro.

Wiederholte Störaktionen

Eine der Angeklagten, die 24-jährige Lilli Gomez, beteiligte sich nach eigenen Angaben am Flughafen Köln/Bonn an einer weiteren Störaktion, die den Betrieb dort für etwa drei Stunden lahmlegte. Gomez erklärte der Deutschen Presse-Agentur am Rande des Prozesses, dass sie sich auch in den kommenden Wochen an weiteren Protesten beteiligen werde, insbesondere an Flughäfen. Die Studentin ist nach eigenen Angaben mehrfach vorbestraft und rechnet mit weiteren Verfahren.

Im aktuellen Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft für Gomez eine Haftstrafe von neun Monaten gefordert, während ihre Verteidigerin einen Freispruch verlangte. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Kritik und politische Dimension

Diese wiederholten Aktionen der Gruppierung „Die Letzte Generation“ werfen ein Schlaglicht auf die zunehmende Radikalisierung von Teilen der Klimabewegung. Während die Aktivisten ihre Aktionen als notwendigen zivilen Ungehorsam betrachten, um auf die Dringlichkeit des Klimawandels aufmerksam zu machen, sehen Kritiker darin eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Es bleibt abzuwarten, wie die deutsche Justiz und Politik auf diese Entwicklungen reagieren werden. Klar ist jedoch, dass solche Aktionen nicht ohne Konsequenzen bleiben und die Debatte um die richtige Balance zwischen Protest und Gesetzestreue weiter anheizen werden.

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