Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
16.05.2023
09:14 Uhr

EU-Zollreform: Verstärkte Kontrolle des Binnenmarktes und neue Zollbehörde

Änderungen bei der Zollabwicklung für Waren von geringem Wert

Die Europäische Kommission plant, die Zollabwicklung für Waren von geringem Wert zu ändern. Laut Berichten der „Süddeutschen Zeitung“ soll die bisherige Regelung, dass keine Zollabgaben für Waren mit einem Wert von unter 150 Euro bei Importen aus Drittstaaten erhoben werden, wegfallen. Durch diese Maßnahme erhofft sich die EU-Kommission zusätzliche Einnahmen von rund 750 Millionen Euro pro Jahr.

Bisher wurde bei Waren mit einem Wert von unter 150 Euro lediglich eine Einfuhrumsatzsteuer innerhalb des EU-Binnenmarktes erhoben. Bei teureren Lieferungen haben Händler jedoch Schlupflöcher genutzt und teure Waren in mehreren kleineren Lieferungen verschickt, um den Zollabgaben zu entgehen. Durch die geplante Reform sollen solche Umgehungen von Zollabgaben zukünftig verhindert werden.

Verbesserung der Kontrollen und Sicherheit

Die geplante EU-Zollreform soll zudem dazu beitragen, die Kontrollen von Waren hinsichtlich Sicherheit und möglichen Gefahren durch giftige Chemikalien zu verschärfen. Durch eine engere Zusammenarbeit und bessere Vernetzung der Mitgliedstaaten können die zuständigen Behörden effizienter arbeiten und mögliche Risiken schneller identifizieren und bekämpfen.

Einbindung der Mitgliedstaaten in das „Datendrehkreuz“

Für die Umsetzung der Reformpläne ist bis 2028 auch die Gründung einer neuen Zollbehörde vorgesehen. Diese soll ein sogenanntes „Datendrehkreuz“ nutzen, um die Vernetzung zwischen den Mitgliedstaaten zu vereinfachen und Zollverfahren zu erleichtern. Hierfür ist der Aufbau eines zentralisierten IT-Systems geplant, welches die 27 Mitgliedstaaten miteinander verbindet und so den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei Zollangelegenheiten verbessert.

Auswirkungen auf den Handel und Verbraucher

Die geplante EU-Zollreform könnte sowohl für Händler als auch für Verbraucher Veränderungen mit sich bringen. Während Händler sich auf strengere Kontrollen und möglicherweise höhere Abgaben einstellen müssen, könnten Verbraucher von einer erhöhten Sicherheit bei importierten Waren profitieren. Allerdings ist zu erwarten, dass die zusätzlichen Kosten für Zollabgaben und die Umsetzung der neuen Regelungen zumindest teilweise an die Verbraucher weitergegeben werden, was sich in höheren Preisen für importierte Waren niederschlagen könnte.

Reaktionen auf die geplanten Änderungen

Die Reaktionen auf die Pläne der EU-Kommission zur Zollreform sind gemischt. Während Befürworter die Reform als notwendigen Schritt zur Stärkung des Binnenmarktes und zur Verbesserung der Sicherheit von Waren sehen, äußern Kritiker Bedenken hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf den Handel und die Verbraucher. Sie befürchten, dass die zusätzlichen Kosten und bürokratischen Hürden den Handel erschweren und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beeinträchtigen könnten.

Fazit

Die geplante EU-Zollreform zielt darauf ab, den Binnenmarkt zu stärken und die Sicherheit von Waren zu erhöhen. Durch die Abschaffung der bisherigen Regelung bei der Zollabwicklung für Waren von geringem Wert erhofft sich die EU-Kommission zusätzliche Einnahmen und eine bessere Kontrolle von importierten Waren. Die geplante Gründung einer neuen Zollbehörde und der Aufbau eines „Datendrehkreuzes“ sollen die Zusammenarbeit und Vernetzung der Mitgliedstaaten verbessern. Die Auswirkungen auf den Handel und Verbraucher bleiben jedoch abzuwarten.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“