Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
23.09.2024
15:02 Uhr

EU-Kommission bewilligt 46,5 Millionen Euro für deutsche Bauern wegen Frostschäden

EU-Kommission bewilligt 46,5 Millionen Euro für deutsche Bauern wegen Frostschäden

Die EU-Kommission hat beschlossen, 46,5 Millionen Euro an Hilfen für deutsche Landwirte bereitzustellen, die in diesem Frühjahr durch Frostschäden erhebliche Verluste erlitten haben. Diese Entscheidung kommt nach wiederholten Forderungen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, der sich für Unterstützung der betroffenen Obst- und Weinbauern eingesetzt hatte.

Hintergrund der Frostschäden

Die frostigen Temperaturen im Frühjahr dieses Jahres haben bei deutschen Obst- und Weinbauern zu erheblichen Ernteausfällen geführt. Laut Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir belaufen sich die Schäden auf rund 300 Millionen Euro. Besonders betroffen sind die Apfelbauern, die die schlechteste Ernte seit sieben Jahren erwarten. Diese finanziellen Einbußen bedrohen die Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe.

Details der EU-Hilfen

Die zugesagten 46,5 Millionen Euro sollen den betroffenen Landwirten helfen, einen Teil ihrer Produktion und damit auch einen Teil ihres Einkommens zu kompensieren. Die Gelder müssen jedoch noch formal vom Rat der EU-Staaten abgesegnet werden und sollen innerhalb der ersten vier Monate des kommenden Jahres ausgezahlt werden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Möglichkeit, die Hilfen um weitere 90 Millionen Euro aufzustocken.

Weitere betroffene Länder

Neben Deutschland sollen auch Landwirte in Italien, Bulgarien, Rumänien und Estland von den EU-Hilfen profitieren. Insgesamt wurden 119,7 Millionen Euro aus einer Krisenreserve der EU-Agrarförderung freigegeben. Mehrere EU-Staaten, darunter Deutschland und Frankreich, fordern jedoch einen einfacheren Zugang zu den Fördermitteln aus Brüssel.

Forderungen nach höheren De-minimis-Grenzen

Eine weitere Forderung von Seiten der Mitgliedstaaten ist die Anhebung der Höchstgrenze für Gelder unter der sogenannten De-minimis-Regelung. Diese Regelung sieht vor, dass Fördermittel bis zu einer bestimmten Höhe ohne zusätzliche Prüfung durch die EU-Kommission ausgezahlt werden können. Aktuell liegt diese Grenze bei 20.000 Euro pro Betrieb über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Mitgliedstaaten fordern eine Anhebung auf 50.000 Euro, während die bisherigen Vorschläge der EU-Kommission lediglich eine Erhöhung auf 37.000 Euro vorsehen. Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir betonte in Brüssel, dass der Bedarf durch die Inflation und die gestiegenen Preise immens gestiegen sei.

Fazit

Die zugesagten EU-Hilfen sind ein wichtiger Schritt, um die deutschen Landwirte in dieser schwierigen Lage zu unterstützen. Doch die Forderungen nach einem einfacheren Zugang zu Fördermitteln und höheren De-minimis-Grenzen zeigen, dass noch weitere Maßnahmen notwendig sind, um den Bedürfnissen der Landwirte gerecht zu werden. Die Bundesregierung und die EU sind gefordert, hier schnell und unbürokratisch zu handeln, um die Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern.

Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission und der Rat der EU-Staaten auf die Forderungen reagieren werden. Klar ist jedoch, dass die Landwirte dringend auf Unterstützung angewiesen sind, um die Folgen der Frostschäden zu bewältigen und ihre Betriebe langfristig zu sichern.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“