Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
06.11.2024
16:12 Uhr

Deutschland setzt ersten Schritt zur EU-Asylreform um

Deutschland setzt ersten Schritt zur EU-Asylreform um

Die Bundesregierung hat den ersten Schritt zur Umsetzung der EU-Asylreform gemacht. Bis Juni 2026 müssen die Mitgliedstaaten die neuen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) umsetzen. Das Kabinett beschloss nun die notwendigen Gesetzesänderungen, um die rechtlichen Grundlagen in Deutschland anzupassen.

Außengrenzverfahren an Flughäfen und Seehäfen

Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Außengrenzverfahren, die in Deutschland nur an internationalen Flughäfen und Seehäfen durchgeführt werden sollen. Diese Verfahren sollen sicherstellen, dass Asylbewerber, die eine Sicherheitsgefahr darstellen, frühzeitig erkannt und nicht übernommen werden. Dies soll durch persönliche Anhörungen gewährleistet werden.

Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern

Für die Durchführung der Außengrenzverfahren ist eine enge Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern erforderlich, insbesondere wegen der notwendigen Unterbringungskapazitäten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, dass Deutschland damit ein klares Signal an Europa sende, das neue Recht schnell und umfassend umzusetzen.

Schnellstmögliche Ausweisung bei Sicherheitsgefahr

In den beschlossenen Gesetzentwürfen ist auch festgelegt, dass es bei Gefahren für Sicherheit und Ordnung keine Ausreisefrist geben soll. Stattdessen soll die schnellstmögliche Ausweisung und Rückführung erfolgen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Deutschland Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge aus anderen europäischen Staaten aufnehmen möchte.

Frist bis Juni 2026

Die von den EU-Staaten beschlossene GEAS-Reform gibt den Mitgliedstaaten bis Juni 2026 Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Regelungen, die unter anderem eine Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden vorsehen. Asylbewerber mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent sollen ihr Verfahren an der EU-Außengrenze durchlaufen.

Steigende Asylbewerberzahlen

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben in den ersten neun Monaten dieses Jahres rund 179.000 Menschen erstmals in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Die steigenden Zahlen verdeutlichen die Bedeutung einer schnellen und effizienten Umsetzung der neuen Regelungen.

Fazit

Die Entscheidung der Bundesregierung, die rechtlichen Grundlagen für die EU-Asylreform in Deutschland anzupassen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer geordneten und sicheren Asylpolitik. Die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie die strikten Maßnahmen zur Identifizierung und Ausweisung von Sicherheitsgefahren sind dabei essenziell. Es bleibt abzuwarten, wie die anderen EU-Mitgliedstaaten die Reform umsetzen und ob die angestrebten Ziele erreicht werden können.

Wissenswertes zum Thema

Magazin
04.06.2024
12 Min.

Planwirtschaft Deutschland?

Die aktuelle Politik in Deutschland ist stark durch Subventionen, Bevormundung und Enteignungsgedanken seitens der Regierung geprägt. Wie sehr Deutschland in Richtung Planwirtschaft steuert, lesen Si…
Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“