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01.08.2024
07:48 Uhr

Deutlicher Anstieg der Einbürgerungsanträge nach Einbürgerungsreform

Deutlicher Anstieg der Einbürgerungsanträge nach Einbürgerungsreform

Die Zahl der Einbürgerungsanträge in Deutschland ist im ersten Monat nach Inkrafttreten der Einbürgerungsreform stark gestiegen. Dies ergab eine stichprobenartige Abfrage in verschiedenen Bundesländern und Städten, über die die „Bild“ berichtet.

Signifikante Zunahme in verschiedenen Bundesländern

In Hamburg stieg die Zahl der Anträge auf Einbürgerung im Juli 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat von 1.153 auf 2.031, was einem Anstieg von 76 Prozent entspricht. Auch Bremen verzeichnete im selben Zeitraum einen Anstieg von 2.444 auf 3.450 Anträge, ein Plus von 41 Prozent. Schleswig-Holstein meldete 1.193 Anträge im laufenden Juli, ein Anstieg von 38 Prozent gegenüber den vorherigen 865 Anträgen.

Berlin als Spitzenreiter

Den stärksten Anstieg verzeichnete das Land Berlin. Zwischen dem 27. Juni und dem 21. Juli stieg die Zahl der Anträge von 1.707 im Juli 2023 auf 5.000, was einer Zunahme von 193 Prozent entspricht. Auch andere Großstädte wie Hannover, Essen und Leipzig meldeten signifikante Anstiege. So stieg die Zahl der Anträge in Essen von 150 auf 469, ein Plus von 213 Prozent. Leipzig berichtete von 360 Anfragen im Juli im Vergleich zu 165 im Vorjahr, was einer Steigerung von 118 Prozent entspricht.

Kritik von der Union

Angesichts der stark gestiegenen Zahlen äußerte die Union scharfe Kritik an der Bundesregierung. CSU-Innenpolitikerin Andrea Lindholz sagte der „Bild“: „Die Zahlen zeigen: Die Ampel hat den deutschen Pass ein Stück weit entwertet. Turbo-Einwanderung und Doppelpass sind ein Fehler. Es muss gelten: Erst volle Integration, dann deutscher Pass.“ Auch Thorsten Frei, erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, monierte: „Wichtig ist, dass die Staatsbürgerschaft Schlusspunkt einer gelungenen Integration ist. Angesichts der stark verkürzten Wartezeiten kann beim Staatsangehörigkeitsrecht der Ampel davon keine Rede mehr sein. Auch die generelle Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit ist blanke Ideologie und wird die Integration nicht befördern – ganz im Gegenteil.“

Neues Recht mit verkürzten Fristen

Das von der Ampelkoalition formulierte neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt, der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten ab sofort die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf – statt bisher acht – Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die sogenannte Optionsregelung, die bisher für nicht in Deutschland aufgewachsene junge Menschen galt, entfällt.

Theoretisch antragsberechtigt sind mehrere Millionen in Deutschland lebende Ausländer, darunter allein rund 1,4 Millionen Asylzuwanderer der vergangenen Jahre, sofern diese aktuell noch in der Bundesrepublik leben und die gestellten Anforderungen erfüllen.

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