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10.10.2024
20:42 Uhr

Cyber Resilience Act: EU setzt neue Maßstäbe für Cybersicherheit vernetzter Geräte

Cyber Resilience Act: EU setzt neue Maßstäbe für Cybersicherheit vernetzter Geräte

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Rat der EU-Innenministerinnen und -Innenminister den sogenannten Cyber Resilience Act (CRA) verabschiedet. Diese neue Regelung verpflichtet Hersteller, Importeure und den Handel, smarte Geräte wie Kaffeemaschinen, Computeruhren und Babyphones besser gegen Cyberangriffe zu schützen. Das Bundesinnenministerium betonte, dass erstmals verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für alle vernetzten Geräte festgelegt wurden.

Verpflichtende Sicherheitsstandards für vernetzte Geräte

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, dass vernetzte Produkte zwar den Alltag erleichtern, aber auch von Kriminellen ausgenutzt werden könnten. Daher sei es unerlässlich, dass diese Geräte sicher sind. „Man muss sich darauf verlassen können, dass ein vernetztes Gerät, das man bei sich trägt oder zu Hause hat, kein Sicherheitsrisiko darstellt“, sagte Faeser. Mit dem Cyber Resilience Act werde die Cybersicherheit in Europa auf ein neues Niveau gehoben.

CE-Kennzeichen als Garant für Sicherheit

Faeser hob hervor, dass sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Wirtschaft vom CRA profitieren werden. „In Zukunft können sie anhand des vertrauten CE-Kennzeichens auf einen Blick erkennen, dass ein vernetztes Gerät wesentliche Cybersicherheitsanforderungen erfüllt. Das bewährte CE-Kennzeichen steht damit nun auch für Sicherheit gegen Cyberbedrohungen.“

Die neue Regelung nimmt Hersteller, Importeure und den Handel in die Pflicht. Sie müssen künftig sicherstellen, dass die von ihnen vertriebenen Produkte den Cybersicherheitsanforderungen genügen und mit einem CE-Kennzeichen versehen sind. Das Gesetz zielt darauf ab, dass die Geräte für den gesamten Lebenszyklus Updates erhalten und Sicherheitslücken geschlossen werden. Zudem müssen Hersteller IT-Schwachstellen und Cybervorfälle an eine zentrale Meldestelle melden.

Übergangszeitraum und zukünftige Anforderungen

Für den Cyber Resilience Act ist ein Übergangszeitraum von drei Jahren vorgesehen. Spätestens dann müssen alle auf dem Markt vertriebenen Produkte die neuen Cybersicherheitsanforderungen erfüllen und dies mit einem CE-Kennzeichen dokumentieren. Diese neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Cybersicherheit von Anfang an in die Entwicklung digitaler Produkte integriert wird.

Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Cyberangriffe ist diese Maßnahme längst überfällig. Die Schäden durch solche Angriffe nehmen drastisch zu, wie aktuelle Zahlen der Versicherungsgesellschaften belegen. Der CRA stellt somit einen wichtigen Schritt dar, um die Resilienz Europas gegen Cyberbedrohungen zu stärken und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Kritische Betrachtung der politischen Maßnahmen

Doch es bleibt abzuwarten, ob die Umsetzung dieser neuen Regelungen tatsächlich so reibungslos verläuft, wie von der Politik versprochen. Kritiker könnten anmerken, dass die Bürokratie und die damit verbundenen Kosten für die Unternehmen erheblich sein könnten. In Zeiten, in denen die deutsche Wirtschaft ohnehin stark unter Druck steht, könnte dies eine zusätzliche Belastung darstellen.

Es ist auch fraglich, ob die deutschen Behörden in der Lage sein werden, die Einhaltung dieser neuen Vorschriften effektiv zu überwachen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahmen tatsächlich zu einer höheren Cybersicherheit führen und nicht nur ein weiteres Beispiel für gut gemeinte, aber schlecht umgesetzte politische Maßnahmen sind.

Insgesamt zeigt der Cyber Resilience Act jedoch, dass die EU gewillt ist, die Cybersicherheit ernst zu nehmen und konkrete Schritte zu unternehmen, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahmen auch tatsächlich die gewünschten Ergebnisse liefern.

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