Bundesverfassungsgericht lehnt Klage gegen WHO-Pandemievertrag ab: Ein Schlag gegen die Souveränität?
Am 28. September 2023 hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen den geplanten WHO-Pandemievertrag abgewiesen. Dieser Vertrag, der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagen wurde, hat bereits zahlreiche Menschen auf die Straße gebracht. Trotz massenhafter Klagen bleibt der Erfolg bisher aus. Es scheint, als ob die Sorgen der Bürger vor einer Erosion der nationalen Souveränität von den höchsten Gerichten des Landes nicht ernst genommen werden.
Die Details der Klage
Die Klage wurde aufgrund der Befürchtung eingereicht, dass durch die zukünftige Zustimmung Deutschlands zu dem internationalen Pandemieabkommen die Souveränität Deutschlands ausgehöhlt werden könnte. Die Klägerin befürchtet, dass die WHO in selbst ausgerufenen Pandemien und Gesundheitsnotständen verbindliche Anordnungen treffen und Entscheidungen souveräner Staaten über Gesundheitsmaßnahmen außer Kraft setzen könnte. Dies würde der WHO sowohl legislative als auch exekutive Gewalt einräumen und die Souveränität der Mitgliedstaaten potenziell aufheben.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde mit der Begründung ab, dass die Klägerin durch die zukünftige Mitwirkung Deutschlands an dem Vertrag nicht in ihren Rechten verletzt sei. Es argumentierte, dass innerstaatliche Rechtswirkungen erst durch ein Zustimmungsgesetz entstehen. Zudem sei die Beschwerde nicht ausreichend substantiiert, da die Klägerin sich nicht detailliert mit den einzelnen Artikeln der Entwurfstexte hinsichtlich möglicher konkreter innerstaatlicher Rechtswirkungen auseinandergesetzt habe.
Die Zukunft des WHO-Pandemievertrags
Derzeit verhandeln die Mitgliedstaaten noch über den WHO-Pandemievertrag. Ein endgültiger Vertragstext soll bis Mai 2024 ausgehandelt sein. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat der WHO bereits im Februar die volle Unterstützung Deutschlands für den geplanten Pandemievertrag zugesichert. Es ist beunruhigend, dass die deutsche Regierung bereits offen zugegeben hat, kein Problem mit einer Unterwanderung durch Globalisten wie Bill Gates zu sehen, die auch die WHO in der Hand haben.
Kritik an der Entscheidung
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Klagen gegen die geplanten Vorgänge abzuschmettern, wirft ein schlechtes Licht auf Deutschland, seine sogenannte Demokratie und den Rechtsstaat. Es ist beunruhigend zu sehen, wie leichtfertig die Souveränität und die Rechte der Bürger auf dem Altar der globalen Gesundheitspolitik geopfert werden könnten. Es ist zu hoffen, dass die noch anhängigen Verfassungsbeschwerden sowie die Petition gegen den Pandemievertrag, die im Bundestag erörtert wurde, mehr Erfolg haben werden.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt einmal mehr, dass die Interessen und Sorgen der Bürger in der aktuellen politischen Landschaft zu oft ignoriert werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Stimmen der Menschen gehört werden und dass die Souveränität Deutschlands in diesen unsicheren Zeiten gewahrt bleibt.
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