BGH verhandelt über Schadenersatz nach Facebook-Datenleck
Am 11. November verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über ein Grundsatzurteil, das weitreichende Auswirkungen auf den Datenschutz in Deutschland haben könnte. Es geht um Schadenersatzforderungen von Betroffenen eines großen Datenlecks bei Facebook, das im April 2021 bekannt wurde. Allein beim zuständigen sechsten Zivilsenat in Karlsruhe liegen 25 weitere ähnliche Verfahren, insgesamt sind es mehrere tausend vor deutschen Gerichten.
Hintergrund des Datenlecks
Zwischen Januar 2018 und September 2019 nutzten unbekannte Kriminelle die Suchfunktion von Facebook, um die Daten von Hunderten von Millionen Nutzern abzugreifen. Die Methode, die sie verwendeten, wird als Scraping bezeichnet. Dabei wurden zufällig generierte Telefonnummern in die Suchfunktion eingegeben, um die zugehörigen Nutzerdaten abzurufen. Im April 2021 wurden die Daten von 533 Millionen Nutzern im Internet verbreitet, darunter auch die des Klägers in dem nun verhandelten Fall.
Forderungen des Klägers
Der Kläger fordert Schadenersatz von mindestens 1.000 Euro und macht geltend, dass der Facebook-Mutterkonzern Meta gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen und seine Daten nicht ausreichend geschützt habe. Seit dem Scraping-Vorfall würde er deutlich häufiger in betrügerischer Absicht per E-Mail, SMS und Telefon kontaktiert.
Verfahrensverlauf
Vor dem Landgericht Bonn hatte der Kläger im März 2023 teilweise Erfolg und erhielt 250 Euro zugesprochen. In der Berufung änderte das Oberlandesgericht Köln im Dezember die Entscheidung jedoch und wies die Klage ab. Der Kläger wandte sich daraufhin an den BGH, um das Urteil prüfen zu lassen.
Rechtsfragen und Bedeutung des Verfahrens
Der BGH muss klären, ob Meta gegen die DSGVO verstoßen hat und ob der Kontrollverlust über die Daten einen immateriellen Schaden im Sinne der Verordnung begründet. Das Urteil wird richtungsweisend für zahlreiche ähnliche Fälle sein. Allein beim zuständigen sechsten Zivilsenat in Karlsruhe liegen 25 weitere solcher Verfahren, insgesamt sind es mehrere tausend vor deutschen Gerichten.
Neuregelung zum Leitentscheidungsverfahren
Vergangene Woche trat eine Neuregelung zum sogenannten Leitentscheidungsverfahren in Kraft, die es dem BGH ermöglicht, über grundsätzliche Rechtsfragen auch dann zu entscheiden, wenn die Revision zurückgenommen wird. Dies soll die Gerichte entlasten. Der Facebook-Fall wurde zu einem solchen Leitverfahren erklärt, sodass ähnliche Fälle an anderen Gerichten bis zur Entscheidung des BGH ausgesetzt werden können. Wann das Urteil fällt, ist jedoch noch unklar.
Am Montag wird ab dem frühen Nachmittag verhandelt. Das Urteil könnte wegweisend für den Datenschutz in Deutschland sein und zahlreiche weitere Verfahren beeinflussen.
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