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18.01.2024
16:30 Uhr

Bargeldobergrenze in der EU: Ein weiterer Schritt zur Überwachung?

Bargeldobergrenze in der EU: Ein weiterer Schritt zur Überwachung?

Die Europäische Union hat in einem bemerkenswerten Vorstoß zur Bekämpfung von Geldwäsche eine Obergrenze für Bargeldkäufe festgelegt. Ab einem Betrag von 10.000 Euro wird es europaweit verboten sein, Transaktionen bar zu tätigen. Dies ist das Ergebnis einer Einigung zwischen dem Europaparlament und den EU-Staaten, die sich auf Maßnahmen verständigt haben, um die Geldwäsche effektiver zu bekämpfen. Doch diese Regelung, die als Schutzmaßnahme deklariert wird, könnte auch als weiterer Schritt in Richtung einer Überwachungsgesellschaft interpretiert werden.

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, Schlupflöcher in den nationalen Gesetzen zu schließen. Luxusgüterhändler werden beispielsweise verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen und verdächtige Geschäfte zu melden. Es mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, den Handel mit Juwelen, Luxusautos und anderen hochpreisigen Gütern strenger zu regulieren, doch wirft es auch Fragen nach dem Recht auf Privatsphäre und der Freiheit des individuellen Handelns auf.

Die Behörden werden künftig Kryptowährungen und die Bankgeschäfte von Superreichen genauer unter die Lupe nehmen. Dies schließt Personen ein, deren Vermögen mindestens 50 Millionen Euro beträgt. Zudem müssen Eigentümer von Unternehmen, die einen Anteil von mindestens einem Viertel halten, EU-weit registriert werden. Diese Maßnahme soll insbesondere russische Oligarchen davon abhalten, EU-Sanktionen zu umgehen, die infolge des Angriffs auf die Ukraine verhängt wurden.

Interessanterweise fallen unter das neue Gesetz ab 2029 auch finanzstarke Fußballvereine wie der FC Bayern München oder Borussia Dortmund. Der Profifußball, der durch seine Milliardeninvestitionen aus Drittstaaten bekannt ist, wird als mögliches Einfallstor für Geldwäscheaktivitäten in Europa angesehen. Doch die Auswahl dieser spezifischen Branche lässt einige Kritiker vermuten, dass es sich um eine willkürliche Entscheidung handeln könnte.

Während der finnische Sozialdemokrat Eero Heinäluoma, Verhandlungsführer im Europaparlament, die strengeren Regeln als "längst überfällig" bezeichnet, sehen einige Abgeordnete der Union, wie der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, Teile der neuen Verordnung kritisch. Ferber warnt davor, den Kampf gegen Geldwäsche mit dem Kampf gegen Bargeld zu verwechseln und bezeichnet die Vorschriften für Fußballvereine als "komplett willkürlich".

Die Überwachung der neuen Regeln soll von nationalen Behörden übernommen werden, koordiniert von einer neuen europäischen Anti-Geldwäschebehörde (AMLA). Der Standort der AMLA wird noch festgelegt, wobei Frankfurt als einer der Hauptkonkurrenten gilt. Die neuen Vorgaben geben der AMLA das Recht einzugreifen, sollten Defizite in einzelnen EU-Staaten festgestellt werden.

Die neue Regelung wirft wichtige Fragen auf: Ist dies der Anfang vom Ende des Bargelds und somit ein Eingriff in die persönliche Freiheit? Oder ist es ein notwendiger Schritt, um die finanzielle Integrität in der EU zu wahren? Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen auf den Alltag der Bürger und die Wirtschaft auswirken werden. Was klar ist, ist dass die Maßnahme weitreichende Folgen haben wird, die nicht nur die Geldwäsche bekämpfen, sondern auch das Verhältnis zwischen Bürger und Staat neu definieren könnten.

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