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09.09.2024
06:31 Uhr

Abschaltung kleiner Solaranlagen: Eine bedenkliche Regulierung?

Abschaltung kleiner Solaranlagen: Eine bedenkliche Regulierung?

Die deutsche Bundesregierung plant, kleine Solaranlagen bei Überproduktion einfach abzuschalten. Diese Maßnahme, die neben dem Wegfall der Einspeisevergütung steht, soll den wachsenden Markt für erneuerbare Energien regulieren. Der Präsident der Bundesnetzagentur und führende Stromunternehmen unterstützen diesen Vorschlag.

Regulierung durch Abschaltung

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erklärte in einem Interview, dass neue Solaranlagen steuerbar gemacht werden müssen. Sie sollten die Einspeisung stoppen, wenn niemand für den Strom bezahlen will. Dies sei notwendig, um die Flexibilität, die man von der Industrie erwarte, auch von den Einspeisern der erneuerbaren Energien zu verlangen.

Auch der EON-Chef Leonhard Birnbaum unterstützt diese Ansicht. Er betonte, dass der Geringverdiener in der Mietwohnung für die Solaranlage auf dem Einfamilienhaus des Besserverdieners zahle. Dies beziehe sich auf den festen Abnahmepreis für den Strom, den die Betreiber von Solaranlagen vom Netzbetreiber erhalten.

Gesetzesänderung im Herbst

Müller fordert, dass der Bundestag noch im Herbst eine entsprechende Gesetzesänderung beschließen soll. Nach den aktuellen Plänen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sollen Photovoltaik-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung ab 2027 keine Vergütung mehr erhalten, wenn negative Strompreise vorliegen.

Kosten und Investitionen

Der Aufbau der neuen Infrastruktur wird laut Energiewirtschaft in den nächsten fünf Jahren 1,2 Billionen Euro kosten. Bis 2045 wird ein Investitionsvolumen von 320 Milliarden Euro im Übertragungsnetz und knapp über 200 Milliarden Euro in den Verteilnetzen erwartet. Der fehlende Netzausbau verursacht derzeit drei Milliarden Euro an sogenannten Redispatch-Kosten pro Jahr. Diese sollen sinken, wenn die Netze ausgebaut werden.

Redispatch und Netzentgelte

Kraftwerke melden dem Netzbetreiber täglich die erwartete Einspeisung für den kommenden Tag. Stellt der Netzbetreiber fest, dass die Übertragungskapazität überschritten wird, kann er eine Änderung der Netzeinspeisung anordnen. Dies kann kurzfristig notwendig werden. Die Stromproduzenten, die abgeregelt werden, erhalten jedoch eine Vergütung für den nicht abgenommenen Strom. Diese Kosten fließen in die Netzentgelte ein und werden auf alle Einspeiser und Stromverbraucher verteilt.

Die sinkende Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung für Solarstrom ist seit ihrer Einführung im Jahr 2000 drastisch gesunken. Anfangs gab es 50 Cent je kWh für Anlagen bis 10kWp, während es seit August nur noch 8,11 Cent sind. Bis Februar 2025 wird die Vergütung auf 7,9 Cent je kWh sinken. Für private PV-Anlagenbetreiber ist ein höchstmöglicher Eigenverbrauch wirtschaftlicher als das Einspeisen.

Die kontinuierliche Senkung der Einspeisevergütung stellt eine Herausforderung für Betreiber von Solaranlagen dar. Dennoch bleibt die Einspeisevergütung für 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage gleich, unabhängig von der Entwicklung der Vergütung.

Fazit

Die geplante Abschaltung kleiner Solaranlagen bei Überproduktion und die sinkende Einspeisevergütung werfen Fragen auf. Während die Bundesregierung versucht, den Markt für erneuerbare Energien zu regulieren, könnten diese Maßnahmen die Investitionsbereitschaft in Solarenergie negativ beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen auf die Energiewende und die deutsche Wirtschaft auswirken werden.

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