73 Millionen Euro Anwaltskosten für Lauterbachs Gesundheitsministerium wegen Maskendeals
Die Maskenbeschaffung zu Beginn der Corona-Pandemie hat für das Bundesgesundheitsministerium ein kostspieliges Nachspiel. Wegen unlauterer Maskendeals sieht sich die Behörde mit Vergleichsverfahren konfrontiert, die den Steuerzahler bis zu 2,3 Milliarden Euro kosten könnten. Die Anwaltskosten belaufen sich derzeit bereits auf 73 Millionen Euro.
Verantwortung der Minister
Jens Spahn und Karl Lauterbach gelten als Verfechter der Maskenpflicht und trugen maßgeblich zur Maskenbeschaffung bei. Die in Panik eingeleiteten Open-House-Verfahren führten dazu, dass Lieferverträge ohne weitere Verhandlungen abgeschlossen wurden. Über 700 Firmen sollen Masken zum Festpreis von 4,50 Euro pro Stück geliefert haben. Als aus Sicht des Gesundheitsministeriums zu viele Firmen an dem Prozess teilnahmen, verweigerte es teilweise die Zahlung und kündigte Lieferverträge aufgrund angeblich verspäteter oder fehlerhafter Lieferungen.
Kosten für den Steuerzahler
Insgesamt stehen offene Forderungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro im Raum. Neben diesen Summen belaufen sich die Anwaltskosten des Bundesgesundheitsministeriums bereits auf 73 Millionen Euro, wie aus einem Protokoll einer Haushaltsausschuss-Sitzung im Bundestag hervorgeht. Derzeit laufen noch 70 Vergleichsverfahren vor dem Landgericht Bonn sowie eine niedrige zweistellige Zahl vor dem Kölner Oberlandesgericht.
Verteidigung durch teure Kanzleien
Vor Gericht wird das Bundesgesundheitsministerium durch mehrere renommierte Kanzleien vertreten. Während die ursprünglich beteiligten Anwälte von EY die Behörde nicht mehr vertreten, sind CMS Hasche Sigle, Flick Gocke Schaumburg und Dentons weiterhin involviert. Diese Kanzleien kosten den Steuerzahler erhebliche Summen.
Frühe Warnungen ignoriert
Besonders bitter ist, dass bereits im Frühjahr und Sommer 2020 Protokolle des Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts nahelegten, die Maskenstrategie zu überdenken. Diese Stimmen wurden jedoch weitgehend ignoriert. Über fünf Milliarden Masken soll die Bundesregierung 2020 für rund sechs Milliarden Euro beschafft haben. Nur 1,7 Milliarden wurden in Deutschland verteilt, eine Milliarde bereits vernichtet, weitere werden entsorgt.
Rechtsstreitigkeiten und Niederlagen
Im Juli hatte das Oberlandesgericht in Köln das Ministerium zu einer Zahlung in Höhe von 86 Millionen Euro an die Monheimer Handelsfirma ILTS verurteilt. Das Bonner Landgericht hatte kein Vergehen gesehen, wurde aber von den Richtern in Köln überstimmt. Eine Revision ließ das Oberlandesgericht zudem nicht zu, sodass nur der Gang vor den Bundesgerichtshof bleibt. Das Bundesgesundheitsministerium plant, diesen Weg einzuschlagen und dafür wahrscheinlich weitere Millionen in Anwaltskosten zu investieren.
Die deutsche Politik zeigt hier einmal mehr ihre Unfähigkeit, effektiv und wirtschaftlich im Interesse der Bürger zu handeln. Die Verschwendung von Steuergeldern in solchen Dimensionen ist ein Skandal, der Konsequenzen haben sollte. Es wird Zeit, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und eine Politik im Sinne der deutschen Bürger betrieben wird.
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