Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
10.09.2024
13:48 Uhr

Weitere Prozesse gegen Google: Droht die Zerschlagung des Tech-Giganten?

Weitere Prozesse gegen Google: Droht die Zerschlagung des Tech-Giganten?

Die jüngsten Entwicklungen in den USA und Europa könnten für den Tech-Giganten Google weitreichende Konsequenzen haben. In den USA hat gestern eines der größten Wettbewerbsverfahren gegen Google begonnen. Das US-Justizministerium wirft dem Unternehmen vor, seine Marktdominanz im Online-Werbemarkt zu missbrauchen, um Konkurrenten systematisch auszuschalten und seine Monopolstellung zu bewahren.

Marktdominanz bei Online-Werbung

Im aktuellen Verfahren in Alexandria, Virginia, geht es um die sogenannte „Adtech-Dominanz“ von Google. Der Konzern kontrolliert nicht nur den Zugang zu Suchergebnissen, sondern auch einen großen Teil des Online-Werbemarkts. Kritiker bemängeln, dass Google sowohl den Auktionsprozess als auch die Verwaltung der Anzeigen steuert, was dazu führt, dass Konkurrenten benachteiligt werden.

Im Kreuzfeuer: Die Ad-Tech-Sparte von Google

Der Ad-Tech-Bereich von Google umfasst verschiedene Plattformen und Tools, die den gesamten Prozess des digitalen Werbegeschäfts abdecken. Über Google Ads kaufen Unternehmen Werbung, während Google AdSense Verlagen und Website-Betreibern ermöglicht, Anzeigenplätze anzubieten. Google Ad Exchange dient als Marktplatz für den Handel von Anzeigen und Platzierungen in Echtzeit. Durch die Übernahme von DoubleClick im Jahr 2009 hat Google seine Position weiter gestärkt und kann den gesamten Werbeprozess steuern und optimieren.

Google verteidigt sich

Google weist die Vorwürfe der US-Regierung als „grundlegend falsch“ zurück und sieht in der Klage eine Verletzung der Grundsätze des Kartellrechts. Laut Google basieren die Argumente der Kläger auf einer veralteten Vorstellung vom Internet. Dennoch fordern das US-Justizministerium und mehrere Bundesstaaten, dass zumindest der Google-Dienst für Publisher und Google AdExchange abgespalten werden.

Erstes Kartellverfahren: Eine empfindliche Schlappe

Bereits im ersten großen Kartellverfahren gegen Google, das 2020 begann, musste der Konzern eine Niederlage einstecken. Ein Richter in Washington urteilte, dass Google sein Monopol bei der Internetsuche mit unlauteren Mitteln aufrechterhält. Google hat angekündigt, Berufung einzulegen, doch die Folgen der Gerichtsentscheidung sind noch unklar.

Aktuelles Urteil in Europa

Auch in Europa steht Google unter Druck. Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich eine Milliardenstrafe gegen den Konzern bestätigt. Google wird vorgeworfen, seine beherrschende Stellung auf mehreren nationalen Märkten für Online-Suchdienste missbraucht zu haben, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber denjenigen der Wettbewerber begünstigte. Bereits nächste Woche entscheidet das EU-Gericht über einen ähnlich gelagerten Fall im Zusammenhang mit „AdSense for Search“.

Die kommenden Wochen und Monate könnten entscheidend für die Zukunft von Google sein. Sollte es zu einer Zerschlagung des Konzerns kommen, könnte dies weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Tech-Branche haben. Die Frage bleibt, ob diese Maßnahmen tatsächlich zu mehr Wettbewerb und Innovation führen oder ob sie lediglich die Machtverhältnisse verschieben.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“