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27.11.2024
15:08 Uhr

Verschärfung des "Majestätsbeleidigungsparagraphen": Politiker wollen noch härter gegen Kritiker vorgehen

Verschärfung des "Majestätsbeleidigungsparagraphen": Politiker wollen noch härter gegen Kritiker vorgehen

Die politische Führung in Deutschland plant eine weitere Verschärfung der Strafen für sogenannte "Politikerbeleidigungen". Ein entsprechender Vorstoß kommt von der niedersächsischen Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), die den bestehenden Paragraphen 188 StGB noch restriktiver gestalten möchte.

Deutliche Ausweitung der Strafverfolgung geplant

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig die Bedingung gestrichen werden soll, nach der eine Beleidigung das "öffentliche Wirken" des Politikers "erheblich erschweren" muss. Dies würde den Strafverfolgungsbehörden deutlich mehr Spielraum bei der Verfolgung vermeintlicher Beleidigungen geben.

Wer sich in besonderer Weise für das Gemeinwesen einsetzt, dem soll auch der besondere Schutz des Gemeinwesens zugutekommen

Fragwürdige Hausdurchsuchungen bereits Realität

Schon jetzt zeigt sich eine bedenkliche Entwicklung: Erst kürzlich wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt, weil ein pensionierter Soldat eine Satire mit der Bezeichnung "Schwachkopf Professional" teilte. In einem anderen Fall wurde eine Bürgerin wegen der Bezeichnung "Suffkopf" für einen Politiker zum Ziel behördlicher Ermittlungen.

Politiker machen regen Gebrauch von Anzeigen

  • Robert Habeck stellte bis August 805 Strafanträge
  • Annalena Baerbock folgt mit 513 Anzeigen
  • Friedrich Merz hält die Zahl seiner Anzeigen unter Verschluss

Verfassungsrechtliche Bedenken werden laut

Der renommierte Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner übt scharfe Kritik an den Verschärfungsplänen. Er sieht in der geplanten Gesetzesänderung einen klaren Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Nach seiner Einschätzung sei die Ehre von Politikern nicht schutzwürdiger als die gewöhnlicher Bürger.

Diese Entwicklung wirft die grundsätzliche Frage auf, inwieweit in einer Demokratie Kritik an gewählten Volksvertretern noch möglich sein soll. Der ursprünglich 2021 eingeführte Paragraph wurde bereits damals als Instrument zur Eindämmung von Corona-Kritikern gesehen. Die nun geplante weitere Verschärfung könnte den demokratischen Diskurs noch stärker einschränken.

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