UN-Frauenbeauftragte kritisiert Selbstbestimmungsgesetz der Ampel scharf
Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, hat sich in einem ausführlichen Schreiben an Bundesaußenministerin Annalena Baerbock kritisch zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung geäußert. Sie warnt eindringlich vor möglichen Menschenrechtsverletzungen, die das Gesetz nach seinem Inkrafttreten im November 2024 zur Folge haben könnte.
Kritik an fehlenden Schutzmaßnahmen
In dem 17-seitigen Brief, datiert auf den 13. Juni 2024, bringt Alsalem ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form zahlreichen Menschenrechtsverpflichtungen nicht gerecht werde, insbesondere gegenüber Frauen und Mädchen. Sie erinnert die Bundesregierung an ihre Verpflichtung, als Mitglied der UN gegen Diskriminierung von Frauen vorzugehen und geschlechtsbezogene Gewalt zu verhindern sowie strafrechtlich zu verfolgen.
Alsalem fordert, dass Besonderheiten, die sich aus biologischen Unterschieden ergeben, in der Gesetzgebung berücksichtigt werden müssen, und betont: Es sei in jedem Fall sicherzustellen, dass Frauen ein Leben frei von jeglicher Form von Gewalt führen können.
Gefahren für Frauen und Mädchen
Die UN-Sonderberichterstatterin kritisiert, dass das Gesetz die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen, insbesondere die derjenigen, die männlicher Gewalt ausgesetzt sind oder Opfer männlicher Gewalt geworden sind, nicht ausreichend berücksichtige. Besonders besorgt zeigt sie sich über die fehlenden Schutzmaßnahmen, die sicherstellen sollen, dass das Gesetz nicht von Sexualstraftätern und anderen Gewalttätern missbraucht werden könne.
Sie verweist auf beunruhigende Berichte über mutmaßliche Fälle sexueller Gewalt in Deutschland, die von Personen verübt wurden, die von sich selbst behaupten, trans oder nicht-binär zu sein. Weiter warnt sie davor, dass durch das neue Gesetz Männer Zugang zu Räumen erhalten könnten, die nur für ein Geschlecht bestimmt sind oder aus Sicherheitsgründen Frauen vorbehalten seien.
Probleme bei der Änderung des Geschlechtseintrags
Auch die Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister sind für Alsalem problematisch. Sie hebt hervor, dass der Prozess durch das neue Gesetz ausschließlich auf der Erklärung des Antragstellers basiere. Dies ignoriere eine Reihe internationaler Rechtsnormen, die die Bedeutung getrennter Einrichtungen für Männer und Frauen unterstreichen.
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche
Die UN-Sonderberichterstatterin äußert zudem erhebliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Gesetzes auf Kinder und Jugendliche. Sie betont die Notwendigkeit, dass Minderjährige und ihre Familien die teils irreversiblen Folgen von Geschlechtsanpassungen vollständig verstehen müssen.
Reaktion der Bundesregierung
In ihrer Antwort auf Alsalems umfassende Kritik zeigt sich die Bundesregierung wenig beeindruckt. Die Vertretung des Auswärtigen Amtes bei der UN reagierte mit einem knappen Schreiben, in dem es heißt: Die Bundesrepublik Deutschland weist den Vorwurf zurück, sie werde einer Reihe menschenrechtlicher Verpflichtungen nicht gerecht.
Diese Entwicklung zeigt erneut, wie die aktuelle Regierung unter der Ampelkoalition grundlegende Bedenken und internationale Kritik ignoriert. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und ob die Regierung bereit ist, die berechtigten Sorgen von Experten und internationalen Institutionen ernst zu nehmen.
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