
Tragödie in Stuttgart entfacht Debatte: Ist das deutsche Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?
Ein erschütternder Vorfall an einer Stuttgarter Straßenbahnhaltestelle wirft erneut die Frage auf, ob das deutsche Jugendstrafrecht den Herausforderungen unserer Zeit noch gerecht wird. Nach dem Tod eines 12-jährigen Jungen, der von einem 13-Jährigen vor eine einfahrende Straßenbahn gestoßen wurde, flammt die Diskussion um die Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen wieder auf.
Alarmierender Anstieg der Jugendkriminalität
Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) drängt nun auf eine grundlegende Überprüfung der bestehenden Altersgrenzen im Strafrecht. Die erschreckende Zunahme von Gewaltdelikten unter Jugendlichen in den vergangenen zehn Jahren würde ein entschiedenes Handeln erfordern. Besonders besorgniserregend sei die Entwicklung bei schweren Straftaten wie Mord, Totschlag und Raub.
Das antiquierte Strafrecht aus der Weimarer Republik
Die aktuelle Regelung zur Strafmündigkeit stammt erstaunlicherweise noch aus dem Jahr 1923 - einer Zeit, als Kinder und Jugendliche in einem völlig anderen gesellschaftlichen Kontext aufwuchsen. In einer Epoche, in der 16-Jährige bereits wählen dürfen, erscheint es geradezu absurd, dass Jugendliche sich bis zum 14. Lebensjahr nicht für ihre Straftaten verantworten müssen.
Staatliche Handlungsunfähigkeit bei Minderjährigen
Die gegenwärtige Gesetzeslage führt zu einer grotesken Situation: Selbst bei schwersten Gewaltverbrechen darf die Staatsanwaltschaft gegen unter 14-Jährige nicht einmal ermitteln. Diese Handlungsunfähigkeit des Rechtsstaats sendet ein fatales Signal an potenzielle jugendliche Täter.
"Es ist naiv zu glauben, dass ein Kind, das mit zehn oder zwölf Jahren Gewaltstraftaten begeht, dieses Verhalten zum 14. Geburtstag einfach ablegt", warnt Ministerin Gentges.
Dringender Handlungsbedarf
Der tragische Vorfall in Stuttgart verdeutlicht einmal mehr die Dringlichkeit einer Reform. Während die Politik sich in ideologischen Debatten um Gendersprache und Klimaaktivismus verliert, bleiben echte gesellschaftliche Probleme ungelöst. Die Realität zeigt: Gewaltbereitschaft macht nicht vor Altersgrenzen halt.
Wissenschaftliche Neubewertung gefordert
Gentges fordert eine fundierte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Altersgrenze für Strafmündigkeit. Ihr Vorstoß scheiterte zwar vor einem Jahr an den ideologischen Grabenkämpfen in der Justizministerkonferenz, doch die CDU-Politikerin gibt nicht auf. Die sich wandelnden Mehrheitsverhältnisse könnten neue Chancen für eine überfällige Reform eröffnen.
Der Fall macht deutlich: Deutschland braucht dringend eine Modernisierung seines Jugendstrafrechts, das den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird - zum Schutz der Gesellschaft und nicht zuletzt auch der Jugendlichen selbst.
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