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08.08.2024
05:53 Uhr

Stromanbieter zwingt Metzgerei zur Abschaltung ihrer Photovoltaikanlage

Stromanbieter zwingt Metzgerei zur Abschaltung ihrer Photovoltaikanlage

Stromproduktion in Eigenregie wird unterbunden

In Langenbach, einem kleinen Ort im Landkreis Freising, sorgt die Abschaltung einer Photovoltaikanlage für Aufsehen. Das Überlandwerk Erding hat die Metzgerei Feinkost Keller gezwungen, ihre Anlage komplett abzuschalten, selbst den für den Eigenbedarf produzierten Strom. Die Metzgerei hatte vor zwei Jahren in die Anlage investiert, um unabhängig von teurem Netzstrom zu sein.

Investition in die Zukunft wird zunichte gemacht

Augustin Keller, Geschäftsführer der Metzgerei, hatte eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 216 Kilowatt installiert, die jährlich rund 200.000 Kilowattstunden Strom produzieren sollte. Ziel war es, den Eigenverbrauch zu maximieren und die Abhängigkeit von teurem Netzstrom zu reduzieren. „Ich habe sogar einige Abläufe im Betrieb neu organisiert, um energieintensive Arbeitsschritte bevorzugt in die Mittagsstunden zu legen, wenn ich eigenen Solarstrom habe“, erklärte Keller.

Regelmäßige Abschaltungen trotz technischer Möglichkeiten

Trotz dieser Optimierung schaltet das Überlandwerk die Anlage regelmäßig ab, oft für sechs bis sieben Stunden täglich, vor allem während der produktivsten Mittagszeit. Dies zwingt den Betrieb dazu, auf teureren Netzstrom zurückzugreifen, was Zusatzkosten von bis zu 500 Euro pro sonnigen Tag verursachen kann. Das Stadtwerk rechtfertigt die Abschaltung mit Netzüberlastungen durch die vielen Solaranlagen in der Region Oberbayern. Technisch wäre es jedoch möglich, lediglich die Netzeinspeisung zu unterbrechen, ohne die Gesamtanlage stillzulegen.

Rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen

Interessanterweise bestätigt der Verband kommunaler Unternehmen, dass selbst erzeugter Strom, der nicht ins Netz eingespeist wird, das Netz nicht belastet und daher nicht abgeschaltet werden müsste. Dennoch weigert sich das Überlandwerk Erding, diese Praxis zu ändern, und äußert sich kaum zu den Vorwürfen oder der Rechtsgrundlage für solche vollständigen Abschaltungen.

Die Situation hat auch rechtliche Bedeutung. Der Bundesverband Solarwirtschaft argumentiert, dass in solchen Fällen Anspruch auf finanziellen Ausgleich besteht, wenn der Betrieb gezwungen ist, zusätzlichen Netzstrom zu beziehen. Dies wird auch durch das europäische Energierecht gestützt, das den Eigenverbrauch aus erneuerbaren Energien besonders schützt.

Politische Dimension und Kritik

Diese Ereignisse werfen ein Schlaglicht auf die widersprüchliche Energiepolitik in Deutschland. Während Milliarden an Steuermitteln in erneuerbare Energien fließen, werden Bürger, die Eigeninitiative zeigen und in nachhaltige Technologien investieren, durch bürokratische Hürden und wirtschaftliche Zwänge ausgebremst. Diese Praxis steht im krassen Widerspruch zu den propagierten Zielen einer nachhaltigen und unabhängigen Energieversorgung.

Es scheint, dass die aktuelle Politik, insbesondere die der Grünen, die Bürger in eine Abhängigkeit von teurem Netzstrom zwingt und Eigeninitiative bestraft. Dies führt nicht nur zu wirtschaftlichen Nachteilen für die Betroffenen, sondern auch zu einer zunehmenden Frustration in der Bevölkerung. Die deutsche Energiewende droht, an ihrer eigenen Bürokratie und den ideologischen Verirrungen der politischen Entscheidungsträger zu scheitern.

Die Metzgerei Feinkost Keller steht hier exemplarisch für viele kleine und mittelständische Betriebe, die unter der aktuellen Energiepolitik leiden. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Situation durch politischen Druck und rechtliche Schritte ändern lässt. Klar ist jedoch, dass die derzeitige Praxis weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll ist und dringend einer Revision bedarf.

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