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10.10.2024
20:56 Uhr

Streit um Aufnahme von Ukrainern: Bürgermeister von Bad Griesbach verweigert Registrierung

Streit um Aufnahme von Ukrainern: Bürgermeister von Bad Griesbach verweigert Registrierung

Im niederbayerischen Bad Griesbach hat der Bürgermeister Jürgen Fundke von der Überparteilichen Wählergemeinschaft (ÜW) eine Kontroverse ausgelöst, indem er die Registrierung von 35 geflüchteten Ukrainern verweigert hat. Dieser Schritt hat sowohl Unterstützung als auch heftige Kritik hervorgerufen.

Hintergrund des Konflikts

Am vergangenen Montag wurden die Termine beim Einwohnermeldeamt für die 35 Ukrainer storniert. Fundke erklärte, dies sei eine Maßnahme, um ein Zeichen für eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge im Landkreis zu setzen. Er argumentierte, dass die Stadt Bad Griesbach mit ihren 9300 Einwohnern bereits 100 Ukrainer in einem leerstehenden Hotel aufgenommen habe und somit ihren Anteil erfüllt habe.

„Ende der Fahnenstange erreicht“

Fundke betonte, dass die Stadt nicht über die Ankunft der 35 neuen Geflüchteten informiert worden sei. Nach seiner Meinung müssten diese Menschen auf andere Städte und Gemeinden verteilt werden, die noch keine Geflüchteten aufgenommen haben. „Wenn jede der 38 Kommunen im Landkreis zehn bis 15 Ukrainer beherbergt, gibt es kein Problem. Für Bad Griesbach ist das Ende der Fahnenstange erreicht“, so der Bürgermeister.

Rechtswidriges Verhalten?

Das Landratsamt Passau hält diesen Schritt für rechtswidrig. Nach dem Bundesmeldegesetz sei die Stadt verpflichtet, die Geflüchteten zu registrieren. In einem Schreiben erklärte das Landratsamt: „Niemand will eine Situation, in der wir Turnhallen in Beschlag nehmen müssen. Wir können also nur die Immobilien nutzen, die uns zur Verfügung gestellt werden. Für uns ist es in keiner Weise nachvollziehbar, dass Bürgermeister Fundke diesen Menschen den Schutz vor Krieg und Gewalt mit allen Mitteln verweigern will.“

Unterschiedliche Darstellungen

Während Fundke behauptet, nichts von den zusätzlichen 35 Ukrainern gewusst zu haben, schildert der Eigentümer des Hotels die Sachlage anders. Nach seiner Aussage sei mit der niederbayerischen Regierung bereits abgesprochen gewesen, zu den 100 bereits aufgenommenen Geflüchteten noch weitere 70 Zimmer bereitzustellen. Davon habe auch die Stadt Bad Griesbach gewusst.

Ein Zeichen setzen oder Pflichtverletzung?

Die Entscheidung des Bürgermeisters wirft eine grundlegende Frage auf: Ist es legitim, durch solche Maßnahmen auf eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge zu drängen, oder handelt es sich um eine klare Pflichtverletzung? Diese Frage dürfte in den kommenden Tagen und Wochen weiter für Diskussionen sorgen.

Es bleibt abzuwarten, ob das Landratsamt den Bürgermeister letztlich dazu anweist, die gesetzlich übertragenen Aufgaben zu erfüllen, oder ob eine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Eines jedoch ist sicher: Diese Kontroverse zeigt einmal mehr, wie angespannt die Lage in vielen Kommunen angesichts der Flüchtlingssituation ist.

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