Staatsbürgerschaft: Zahl der Einbürgerungsanträge in Hamburg explodiert
Seit dem Inkrafttreten des neuen Einbürgerungsrechts am 27. Juni 2024 hat sich die Zahl der Einbürgerungsanträge in Hamburg dramatisch erhöht. Das Amt für Migration verzeichnete nahezu 6000 Anträge innerhalb von nur 100 Tagen, was einer Verdopplung gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Besonders auffällig ist, dass die meisten Anträge von Syrern stammen, die seit 2015 nach Deutschland kamen.
Einbürgerungsrecht mit verkürzten Fristen
Das neue Einbürgerungsrecht sieht verkürzte Fristen vor, wodurch Ausländer, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, bereits nach fünf statt nach acht Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. In Ausnahmefällen reichen sogar schon drei Jahre. Zudem müssen Antragsteller ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben, was den Prozess erheblich vereinfacht.
Digitalisierung und Personalaufstockung
Um der steigenden Zahl von Anträgen gerecht zu werden, hat das Amt für Migration zusätzliches Personal eingestellt und das Verfahren an wesentlichen Stellen digitalisiert. In Hamburg können Antragsteller den Einbürgerungsantrag online stellen und sämtliche Unterlagen digital einreichen. Ein digitaler Quick-Check ermöglicht es, schnell zu überprüfen, ob alle Anforderungen zur Einbürgerung erfüllt sind. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und führt dazu, dass im Idealfall nur ein einziger Gang zum Amt notwendig ist – nämlich zur persönlichen Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Hauptherkunftsländer und steigende Zahlen
Die Zahl der Einbürgerungsanträge und Einbürgerungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Während im gesamten Jahr 2020 in Hamburg 6268 Anträge gestellt wurden, waren es bis Mitte September 2024 bereits 13.658. Die Zahl der Einbürgerungen stieg von 4502 im Jahr 2020 auf 7537 im Jahr 2023 und erreichte bis Mitte September 2024 bereits 6281. Die Hauptherkunftsländer der Antragsteller sind Syrien, Afghanistan, Iran und die Türkei.
Strengere Anforderungen und gesellschaftliche Werte
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht auch strengere Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung vor. Wer eingebürgert werden will, muss sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen, insbesondere zur Würde und Gleichheit aller Menschen. Antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar.
Die Entwicklungen in Hamburg spiegeln einen bundesweiten Trend wider, der zeigt, dass die Nachfrage nach der deutschen Staatsbürgerschaft stark gestiegen ist. Dies könnte als Zeichen dafür gewertet werden, dass Deutschland für viele Menschen ein attraktives Zielland bleibt, trotz der zahlreichen Herausforderungen, denen das Land gegenübersteht. Die Frage bleibt jedoch, ob die Bundesregierung diesen Ansturm auf Dauer bewältigen kann und welche langfristigen Auswirkungen dies auf die deutsche Gesellschaft haben wird.
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