Skandalurteil gegen Weimarer Richter: BGH bestätigt drakonische Strafe für Corona-Maßnahmen-Kritiker
In einem aufsehenerregenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des ehemaligen Weimarer Familienrichters Christian Dettmar zu zwei Jahren Haft auf Bewährung bestätigt. Damit verliert der über 60-jährige Jurist nicht nur sein Richteramt, sondern auch sämtliche Pensionsansprüche.
Hintergrund des umstrittenen Falls
Der Fall geht zurück auf das Jahr 2021, als Dettmar an zwei Schulen die damals geltende Maskenpflicht per Gerichtsbeschluss aufhob. Seine Begründung: Die Maßnahmen seien wissenschaftlich nicht fundiert und stellten eine Gefährdung des Kindeswohls dar. Wie sich später herausstellte, hatte der Richter dabei allerdings schwerwiegende Verfahrensfehler begangen.
Kritik an der Urteilsbegründung
Besonders bemerkenswert ist, dass sich der BGH in seiner Urteilsbegründung fast ausschließlich auf die formalen Verfahrensfehler stützt. Die Frage, ob Dettmars inhaltliche Einschätzung der Corona-Maßnahmen möglicherweise korrekt war, spielte dagegen kaum eine Rolle - obwohl mittlerweile zahlreiche Studien die Unverhältnismäßigkeit der damaligen Schulmaßnahmen belegen.
Die drakonische Bestrafung eines Richters, der sich - wenn auch mit falschen Mitteln - gegen fragwürdige Corona-Maßnahmen stellte, sendet ein verheerendes Signal an die deutsche Justiz.
Weitreichende Folgen für die Justiz
Das Urteil dürfte erhebliche Auswirkungen auf die künftige Rechtsprechung in Deutschland haben. Experten befürchten, dass sich Richter nun noch stärker an politischen Vorgaben orientieren werden, statt ihrem eigenen Rechtsverständnis zu folgen. Die Sorge: Aus Angst vor ähnlichen Konsequenzen könnten viele Juristen bei kontroversen Themen lieber schweigen.
Kritische Stimmen warnen vor:
- Zunehmender Politisierung der Justiz
- Verlust richterlicher Unabhängigkeit
- Einschüchterungseffekt auf kritische Richter
- Schwächung der Gewaltenteilung
Dettmar bleiben nun noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Erfolgsaussichten werden allerdings als gering eingeschätzt. Damit markiert dieses Urteil einen weiteren bedenklichen Meilenstein in der zunehmenden Aushöhlung richterlicher Unabhängigkeit in Deutschland.
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