Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
18.10.2024
19:20 Uhr

Rückschlag für Meloni: Gericht erklärt erste Abschiebung von Migranten nach Albanien für unrechtmäßig

Rückschlag für Meloni: Gericht erklärt erste Abschiebung von Migranten nach Albanien für unrechtmäßig

Ein italienisches Gericht hat die erste Überstellung von Migranten nach Albanien für unrechtmäßig erklärt, was einen erheblichen Rückschlag für die Migrationsstrategie der italienischen Regierungschefin Giorgia Meloni darstellt. Die zwölf betroffenen Migranten, die nach Albanien geschickt wurden, müssen nach Italien zurückkehren, entschied das Gericht am Freitag.

EuGH-Urteil als Grundlage

Das Gericht berief sich bei seiner Entscheidung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinsichtlich sicherer Herkunftsländer. Die zwölf Männer aus Bangladesch und Ägypten, die nach Albanien gebracht wurden, erfüllten nicht die Kriterien des Abkommens zwischen Rom und Tirana. Die Partei von Meloni, die postfaschistischen Fratelli d'Italia (Brüder Italiens), bezeichnete das Urteil als „absurd“ und kritisierte die Richter als „politisiert“.

Melonis Kritik an der Justiz

Meloni selbst stellte die Gerichtsbeschlüsse infrage und betonte, dass es nicht in der Zuständigkeit von Richtern liege, zu entscheiden, welche Länder sicher seien. Diese Entscheidung obliege der Regierung, so Meloni. Sie argumentierte, dass die Liste der sicheren Herkunftsländer kürzlich erweitert wurde, auch auf Staaten, in denen diese Bedingungen in einigen Landesteilen nicht erfüllt sind. Der EuGH hingegen stellte klar, dass nur ganze Staaten als sichere Herkunftsländer eingestuft werden können.

Hintergrund des Abkommens

Italien und Albanien hatten vor einem Jahr die Einrichtung von durch Italien betriebenen Aufnahmelagern für Asylbewerber in Albanien vereinbart. Diese Asylzentren werden nach italienischem Recht und mit italienischem Personal betrieben. Am Mittwoch war erstmals ein Schiff mit in italienischen Gewässern abgefangenen Migranten nach Albanien gebracht worden.

Kritik von Menschenrechtsorganisationen

Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Abkommen scharf. Sie bemängeln, dass unklar sei, wie Italien sicherstelle, dass in Aufnahmezentren außerhalb der EU die Menschenrechte gewahrt bleiben. Das Abkommen betrifft ausschließlich männliche volljährige Migranten. Asylanträge von Migranten, die als gefährdet eingestuft werden, sollen weiterhin in Italien bearbeitet werden.

Politische Implikationen

Das Urteil stellt nicht nur Melonis Migrationspolitik infrage, sondern könnte auch weitreichende politische Implikationen haben. Es zeigt erneut die Spannungen zwischen nationalen Regierungen und europäischen Institutionen auf, insbesondere in Fragen der Migrationspolitik. Die Entscheidung könnte Melonis Pläne zur Verschärfung der Migrationskontrollen erheblich behindern und ihre politische Position schwächen.

Es bleibt abzuwarten, wie die italienische Regierung auf dieses Urteil reagieren wird und welche Schritte sie unternehmen wird, um ihre Migrationspolitik anzupassen. Klar ist jedoch, dass die Diskussion über sichere Herkunftsländer und die Zuständigkeit von Gerichten und Regierungen in der EU weitergehen wird.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“