Pflichtversicherung gegen Hochwasser: Was bedeutet das für Hausbesitzer und Mieter?
In den letzten Wochen haben die verheerenden Hochwasserschäden in Süddeutschland erneut die Diskussion über eine Pflichtversicherung gegen Überschwemmungen entfacht. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der 16 Länder debattieren intensiv über die Einführung einer solchen Versicherung. Die Bundesländer fordern seit einem Jahr eine Pflichtversicherung für Hausbesitzer, doch sowohl die deutschen Versicherer als auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnen dies ab.
Was ist eine Elementarschadenpolice?
Die Gebäudeversicherung zahlt für Sturm und Hagelschäden, nicht jedoch bei Hochwasser. Eine Elementarpolice ist ein Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung, der weitere Naturgefahren inklusive Überschwemmungen abdeckt. Allerdings deckt auch diese Police nicht alle denkbaren Wasserschäden ab. Beispielsweise wird das Eindringen von Grundwasser durch den Abfluss im Waschkeller in der Regel als Baumangel betrachtet und nicht von der Versicherung übernommen.
Warum wird über eine Pflichtversicherung diskutiert?
Nur etwa die Hälfte der in Deutschland stehenden privaten Gebäude ist gegen Elementarschäden versichert. Das Juli-Hochwasser 2021 verursachte nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) knapp neun Milliarden Euro versicherter Schäden. Die Gesamtschäden, einschließlich der nicht versicherten Schäden, erreichten jedoch eine astronomische Summe von 33 Milliarden Euro. Bisher übernahmen Bund und Länder die Kosten, was für den Staat extrem teuer ist. Daher fordern die Länder eine Pflichtversicherung.
Pro und Kontra einer Pflichtversicherung
Es gibt unterschiedliche Sichtweisen: Ohne finanzielle Hilfe würde vielen bisher nicht versicherten privaten Hauseigentümern im Falle einer schweren Überschwemmung der Ruin drohen. Im Falle eines Falles nicht zu helfen, wäre unsolidarisch. Andererseits argumentieren Kritiker, dass es der Allgemeinheit nicht zuzumuten sei, wenn eine Vielzahl nicht versicherter Hauseigentümer ihr persönliches Hochwasserrisiko auf die Mitmenschheit abwälzt. Zudem haben viele Kommunen sehenden Auges Baugebiete in hochwassergefährdeten Gebieten ausgewiesen.
Folgen für Hausbesitzer und Mieter
Eine Pflichtversicherung für sämtliche privaten Hausbesitzer würde bedeuten, dass sich auch diejenigen an den Kosten beteiligen müssten, die gar nicht gefährdet sind. Eigentümer von Mietshäusern könnten diese Kosten auf ihre Mieter umlegen, auch auf diejenigen, die in hochwassersicheren Etagen wohnen.
Wer ist dafür, wer dagegen?
Gegen eine Pflichtversicherung sind in erster Linie die Versicherer, Hauseigentümerverbände und Justizminister Buschmann. Nach einer Umfrage des Portals Verivox unter privaten Hausbesitzern befürworten jedoch 71 Prozent der befragten Eigentümer eine Versicherungspflicht gegen Elementarrisiken. Eine noch größere Mehrheit sprach sich dafür aus, den Versicherern die Pflicht aufzuerlegen, allen Hausbesitzern Elementarpolicen anzubieten.
Prävention als Alternative?
Die Versicherer fordern vor allem bessere Prävention gegen Hochwasser. Früher hielten Gemeinden sicheren Abstand vom Wasser, Flüsse und Bäche konnten sich in breiten Betten natürlich ausbreiten. Heutzutage sind viele Flüsse begradigt und kanalisiert. Maßnahmen wie Bauverbote in Hochwasserzonen, die Sanierung vernachlässigter Dämme, Rückverlegungen von Deichen und die Renaturierung ehemaliger Auwälder könnten helfen. Allerdings sind solche Maßnahmen in den Gemeinden oft unpopulär.
Wie geht es weiter?
Kanzler Scholz deutete jüngst im Bundestag eine umgekehrte Versicherungspflicht an: „Eigentümer von Häusern und Wohnungen müssen sich gegen Elementarschäden versichern können.“ Justizminister Buschmann erklärte, dass jeder Hausbesitzer ein Angebot bekommen solle. Bestehende Versicherungsverträge könnten um den Elementarschutz ergänzt werden, und in Angeboten für Neuverträge sollte eine Elementarschadenversicherung enthalten sein, die man aber abwählen könne. Der Versicherungsverband GDV erklärte dieses Modell für „besser als eine alleinige Pflichtversicherung oder das teilstaatliche französische Naturgefahren-System“.
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