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02.09.2024
05:45 Uhr

Oppositionelles Medium im Visier: „Multipolar“ unter Druck

Oppositionelles Medium im Visier: „Multipolar“ unter Druck

Die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen (LfM) hat das regierungskritische Online-Nachrichtenportal „Multipolar-Magazin“ ins Visier genommen. Das Magazin, das durch die Freiklage der RKI-Protokolle der Jahre 2020 und 2021 für Aufsehen sorgte, sieht sich nun Vorwürfen der journalistischen Sorgfaltspflichtverletzung ausgesetzt. Herausgeber Paul Schreyer zeigt sich jedoch entschlossen, nicht klein beizugeben.

Vorwürfe der Landesmedienanstalt

Die LfM wirft dem „Multipolar-Magazin“ vor, in vier Texten zwischen 2022 und 2024 gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen zu haben. Konkret bemängelte die LfM fehlende redaktionelle Einordnungen und angebliche Fehlinterpretationen in den Berichten des Magazins. Besonders kritisch sieht die LfM ein Interview mit dem Arzt und Psychologen Prof. Christian Schubert sowie ein Gespräch mit einem Berliner Feuerwehrmann, bei denen die Aussagen der Interviewpartner nicht ausreichend kommentiert worden seien. Auch eine Analyse einer britischen Impf- und Sterbefallstatistik geriet in die Kritik.

Reaktionen von „Multipolar“

„Multipolar“-Mitherausgeber Paul Schreyer und sein Kollege Stefan Korinth haben bis zum 23. September 2024 Zeit, eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abzugeben. Schreyer betont, dass es sich um den ersten Kontakt der Landesmedienanstalt mit dem Magazin handele und zeigt sich kämpferisch. „Wir werden uns nicht einschüchtern lassen“, so Schreyer. Die LfM fordert eine Anpassung der kritisierten Texte, andernfalls drohe ein förmliches Verwaltungsverfahren.

Medienstaatsvertrag als Grundlage

Die LfM beruft sich auf den seit November 2020 geltenden Medienstaatsvertrag (MStV), der Sorgfaltspflichten für Nachrichten vorgibt. Nachrichten müssen demnach vor ihrer Verbreitung sorgfältig auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit geprüft werden. Telemedien sind den anerkannten journalistischen Grundsätzen verpflichtet. Bei Verstößen kann die Landesmedienanstalt Texte beanstanden, untersagen oder sperren und sogar eine Rücknahme oder einen Widerruf fordern.

Kritik an der Landesmedienanstalt

Die Vorwürfe der LfM werfen Fragen auf. Kritiker sehen in dem Vorgehen der Landesmedienanstalt einen Versuch, regierungskritische Stimmen zu unterdrücken. Es sei bedenklich, dass eine Behörde ohne gerichtliche Überprüfung derartige Maßnahmen ergreifen könne. Die fehlende Unterschrift eines Verantwortlichen auf dem Schreiben an „Multipolar“ verstärkt den Eindruck von Willkür.

Bedeutung für die Pressefreiheit

Der Fall „Multipolar“ zeigt einmal mehr, wie fragil die Pressefreiheit in Deutschland ist. Kritische Medien geraten zunehmend unter Druck, wenn sie die Regierungsverlautbarungen hinterfragen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall entwickelt und welche Konsequenzen dies für die journalistische Landschaft in Deutschland haben wird.

Lesen Sie im zweiten Teil unseres Artikels, wie „Multipolar“-Mitherausgeber Paul Schreyer auf die Anschuldigungen reagiert, wie die LfM zu Zensurvorwürfen steht und wie andere Journalisten und Medienexperten die Sache beurteilen.

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