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08.10.2024
06:15 Uhr

Neuer Gesetz-Entwurf: Bürgergeld-Empfänger sollen künftig monatlich im Jobcenter vorsprechen

Neuer Gesetz-Entwurf: Bürgergeld-Empfänger sollen künftig monatlich im Jobcenter vorsprechen

Die Ampel-Koalition arbeitet an einer weitreichenden Reform des Bürgergelds, die erhebliche Auswirkungen auf die Bezieher dieser Leistungen haben könnte. Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetz-Entwurfs sieht vor, dass bestimmte Gruppen von Bürgergeld-Empfängern künftig monatlich persönlich im Jobcenter erscheinen müssen. Dies soll sicherstellen, dass getroffene Absprachen eingehalten werden.

Monatliche Vorsprachen zur Überprüfung

Das Bundesarbeitsministerium hat eine Formulierungshilfe für die Ampelfraktionen erstellt, die dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ („RND“) vorliegt. Diese soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Kern des Entwurfs ist die Möglichkeit für Jobcenter, Bürgergeld-Empfänger monatlich zu einem persönlichen Gespräch einzubestellen. Ziel ist es, die Einhaltung von Absprachen zu überprüfen und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Fokus auf arbeitslose Jugendliche und Langzeitarbeitslose

Besonders im Fokus stehen arbeitslose Jugendliche sowie Bezieher, die Gefahr laufen, in die Langzeitarbeitslosigkeit abzurutschen. Für diese Gruppen sollen die Jobcenter die erforderlichen Ressourcen bereitstellen, um die monatlichen Termine zu gewährleisten. Die Gespräche sollen helfen, Personen mit hohem Verbleibrisiko schnell zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Kontinuierlicher Gesprächskontakt als Ziel

Der kontinuierliche Kontakt zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird als von zentraler Bedeutung erachtet. Dies betrifft insbesondere Arbeitslose in den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs sowie Absolventen von Integrations- oder Berufssprachkursen. Auch bei Jugendlichen oder Personen mit komplexeren Problemlagen erscheint eine monatliche Gesprächsdichte sinnvoll.

Gestaltung der Gespräche nach Ermessen der Jobcenter

Die Jobcenter sollen nach eigenem Ermessen entscheiden, wie sie die Gespräche gestalten. Dauer und inhaltliche Ausrichtung der persönlichen Gespräche sind durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der konkreten Ausgestaltung vor Ort festzulegen. Diese Flexibilität soll sicherstellen, dass die Gespräche auf die individuellen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten zugeschnitten sind.

Kritische Betrachtung der Reform

Während die Bundesregierung diese Maßnahmen als notwendigen Schritt zur Verbesserung der Integration in den Arbeitsmarkt darstellt, gibt es auch kritische Stimmen. Einige Experten könnten argumentieren, dass die monatlichen Vorsprachen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeuten und nicht zwangsläufig zu besseren Ergebnissen führen. Zudem könnte die Reform als weiterer Beleg für die zunehmende Kontrolle und Überwachung der Bürger durch den Staat gesehen werden.

Die geplante Reform des Bürgergelds zeigt einmal mehr, dass die Bundesregierung die Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt erkannt hat. Es bleibt abzuwarten, ob die neuen Maßnahmen tatsächlich die gewünschten Effekte erzielen und die Integration der Bezieher in den Arbeitsmarkt verbessern werden.

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