Neue Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut eine Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Grund dafür sei, dass die aktuellen Maßnahmen nicht ausreichen würden, um die Klimaziele der Europäischen Union (EU) zu erreichen. Dies bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, welches für das Verfahren zuständig ist.
Unzureichende Maßnahmen im Nationalen Energie- und Klimaplan
Die Klage richtet sich gegen den Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) der Bundesregierung. Dieser sei laut DUH nicht konkret genug. Im NEKP müssen alle EU-Mitgliedsstaaten darlegen, wie sie das gemeinsame Klimaziel erreichen wollen, nämlich 30 Prozent weniger CO₂ in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Industrie, Abfall und Landwirtschaft im Vergleich zu 2005 auszustoßen. Die Maßnahmen, die Deutschland diesbezüglich ergreifen wolle, seien nicht nachvollziehbar, so die DUH.
Landnutzungssektor als CO₂-Senke
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Rolle des Landnutzungssektors. Laut EU-Verordnung sollen durch diesen Sektor bis 2030 in Deutschland 30 Millionen Tonnen CO₂ gebunden werden, beispielsweise durch Aufforstung oder die Wiedervernässung von Mooren. Im NEKP rechnet die Bundesregierung jedoch nur mit 1,3 Millionen Tonnen.
Reaktionen der Bundesregierung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima äußerte sich nicht zu den laufenden Verfahren, betonte aber, dass die Bundesregierung ihre EU-Verpflichtungen ernst nehme und kontinuierlich an Maßnahmen arbeite, um die Klimaziele zu erreichen. Der NEKP zeige zudem, dass die Lücke zwischen Klimazielen und Maßnahmen seit Antritt der Ampel-Koalition halbiert worden sei.
Frühere Klagen gegen die Bundesregierung
Bereits im Mai hatte die DUH zwei Verfahren gegen die Bundesregierung gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte damals, dass die Sofortprogramme der Bundesregierung nicht ausreichten, um die Treibhausgasemissionen auf das im deutschen Klimaschutzgesetz vorgeschriebene Niveau zu senken. Gegen dieses Urteil legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Revision ein.
EU-Klimaziele und mögliche Konsequenzen
Die neue Klage bezieht sich auf das EU-Recht, da im EU-Recht weiterhin Sektorenziele für den Treibhausgasausstoß gelten, während diese in Deutschland abgeschafft wurden. Sollte die DUH das Verfahren gewinnen, müsste die Bundesregierung in den jeweiligen Sektoren konkrete Maßnahmen ergreifen, um das Klimaziel der EU einzuhalten. Dazu könnten Maßnahmen wie ein Tempolimit oder erhöhte Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr gehören.
Die Nichteinhaltung der EU-Klimaziele könnte für Deutschland teuer werden. Eine Studie des Umweltverbands Transport & Environment besagt, dass Deutschland 16 Milliarden Euro zahlen müsste, wenn es sein Klimaziel verfehlt. Dies würde durch den Kauf von Ausgleichszertifikaten von anderen EU-Staaten geschehen, die ihre Klimaziele einhalten.
Die Kritik der DUH und die wiederholten Klagen zeigen deutlich, dass die derzeitige Klimapolitik der Bundesregierung unzureichend ist. Es bleibt abzuwarten, wie die Regierung auf diese erneute Klage reagieren wird und ob sie ihre Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele anpassen wird.
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