Neue Grundsteuerreform: Eigentümer von Immobilien stark betroffen
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine der größten Steuerreformen der letzten Jahre in Kraft. Die Neuberechnung der Grundsteuer könnte vor allem Eigentümer von Häusern hart treffen. Viele Fragen sind noch offen, insbesondere für ältere Hausbesitzer, die mit einer erheblichen Mehrbelastung rechnen müssen.
Ältere Hausbesitzer als Verlierer der Reform
Die neuen Bodenrichtwerte, die für die Berechnung der Grundsteuer entscheidend sind, führen laut Experten zu einer deutlichen Mehrbelastung für viele Immobilienbesitzer. Besonders betroffen sind ältere Hausbesitzer mit einem kleinen Garten. Diese Gruppe habe laut Gutachtern eine viel stärkere Aufwertung erfahren als jüngere Immobilienbesitzer. Die veralteten Berechnungsgrundlagen, die teils auf Daten aus den 1960er Jahren basierten, hätten zuvor zu einer zu geringen Besteuerung geführt.
Aufkommensneutralität in Frage gestellt
Die Bundesregierung hatte ursprünglich angekündigt, dass die Reform aufkommensneutral bleiben solle. Das bedeutet, dass die Kommunen insgesamt nicht mehr Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen sollen als bisher. Allerdings liegt die konkrete Höhe der Grundsteuer in der Hand der Kommunen, die über sogenannte Hebesätze eigenständig entscheiden können. Dies könnte dazu führen, dass einzelne Haushalte trotz der versprochenen Aufkommensneutralität deutlich mehr zahlen müssen.
Massive Belastung für einige Haushalte
Ein Beispiel zeigt die drastischen Auswirkungen der Reform: Ein Rentnerpaar aus Stuttgart soll laut dem Spiegel statt bisher 195 Euro nun 2.875 Euro Grundsteuer zahlen. „Das grenzt an Enteignung“, kommentierte der Rentner. Auch eine Obstwiese auf der Rügener Halbinsel Mönchgut ist betroffen: Der Quadratmeterpreis steigt von einem Euro auf 220 Euro. Solche Fälle könnten die Akzeptanz der Reform erheblich schmälern.
Einspruchsmöglichkeiten für Eigentümer
Der Bund der Steuerzahler Hessen empfiehlt Eigentümern, den Wertbescheid genau zu prüfen. Fehlerhafte oder veraltete Angaben zur Wohnfläche, Nutzungsfläche, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und Baujahr könnten die Berechnung verfälschen. Eigentümer haben einen Monat Zeit, Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einzulegen. „Ein Einspruch ist immer dann sinnvoll, wenn der Grundsteuermessbetrag gestiegen ist oder die Bewertung im Grundsteuerwertbescheid falsch ist“, so der BdSt NRW.
Die neue Grundsteuerreform sorgt bereits jetzt für erhebliche Diskussionen und Unsicherheiten. Besonders ältere Hausbesitzer müssen sich auf eine deutliche Mehrbelastung einstellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Reform in der Praxis auswirken wird und ob die versprochene Aufkommensneutralität tatsächlich eingehalten werden kann.
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