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19.09.2024
17:18 Uhr

Lohn-Check 2025: Wer profitiert wirklich von den geplanten Entlastungen?

Lohn-Check 2025: Wer profitiert wirklich von den geplanten Entlastungen?

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Arbeitnehmer ab 2025 finanziell zu entlasten. Dafür sollen in den Jahren 2025 und 2026 rund 23 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Durch niedrigere Abgaben sollen Millionen Arbeitnehmer mehr Netto auf dem Konto haben. Doch wie sich herausstellt, werden nicht alle gleichermaßen profitieren.

Entlastungen und ihre Grenzen

Die Anpassungen betreffen den Einkommensteuertarif, den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und den Solidaritätszuschlag. Bereits für das laufende Jahr soll die Lohnsteuer rückwirkend angepasst werden. Erste Auswertungen zeigen jedoch, dass insbesondere Gutverdiener weniger von den Entlastungen profitieren werden. Finanzwissenschaftler Frank Hechtner von der Universität Nürnberg-Erlangen erklärt, dass die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen wesentliche Teile der Steuerentlastungen für 2025 aufzehren wird.

Beitragsbemessungsgrenzen und ihre Auswirkungen

Arbeitsminister Hubertus Heil plant, die Beitragsbemessungsgrenzen ab 2025 anzuheben. Dies bedeutet für Gutverdiener höhere Abgaben. Beispielsweise werden im Jahr 2024 bis zu einem Bruttolohn von 7550 Euro (im Osten 7450 Euro) Beiträge zur Rentenversicherung fällig. Ein Entwurf des Arbeitsministeriums sieht eine Anhebung um 500 Euro auf einheitlich 8050 Euro vor. Für die Krankenversicherung gilt heute eine Grenze von 5175 Euro, ab 2025 sollen es 5512,50 Euro sein. Diese Anhebung bringt automatisch eine Mehrbelastung mit sich.

Konkrete Mehrbelastungen

Ein Bruttogehalt von 5200 Euro führt zu einer Mehrbelastung von drei Euro pro Monat. Bei einem Bruttogehalt von 6000 Euro müssen Single-Haushalte etwa 4,50 Euro pro Monat mehr Sozialabgaben bezahlen. Bei 8000 Euro steigt die Mehrbelastung auf 9,25 Euro und bei einem Bruttogehalt von 15.000 Euro sogar um satte 29 Euro. Alleinerziehende mit einem Kind trifft die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen besonders stark.

Steuerentlastungen und Grundfreibetrag

Der Bund der Steuerzahler betont, dass insbesondere Steuerzahler und Arbeitnehmer, die bisher keine Steuern zahlen, von den Maßnahmen profitieren werden. Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass Menschen sich grundlegende Dinge zum Leben leisten können. Für Ehepaare gilt der doppelte Grundfreibetrag, welcher ab 1. Januar 2024 23.568 Euro, ab 2025 24.168 Euro und ab 2026 24.672 Euro beträgt.

Steigende Sozialversicherungsbeiträge

Obwohl das Bundesfinanzministerium Steuererleichterungen plant, warnen Experten vor steigenden Sozialversicherungsbeiträgen. Sollte 2025 der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung oder der Beitrag zur Pflegeversicherung steigen, könnte von den angedachten Steuerentlastungen wenig bis gar nichts mehr bei den Bürgern ankommen. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung soll von derzeit 16,3 Prozent auf 16,9 Prozent steigen.

Langfristige Entwicklungen

Das Berliner IGES-Institut prognostiziert für die nächsten Jahre deutliche Beitragssteigerungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung könnte der Beitragssatz in den nächsten zehn Jahren von 16,3 auf 19,3 Prozent steigen. Auch in der Pflegeversicherung wird ein Anstieg erwartet. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist bis 2035 mit einem Anstieg des Beitragssatzes von derzeit 18,6 auf 22,3 Prozent zu rechnen.

Die geplanten Entlastungen der Bundesregierung sind also mit Vorsicht zu genießen. Während einige Arbeitnehmer tatsächlich mehr Netto vom Brutto haben werden, müssen sich andere auf höhere Abgaben einstellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die verschiedenen Maßnahmen letztlich auf die finanziellen Verhältnisse der Bürger auswirken werden.

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