
Klage gegen Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de: Verbraucherschützer schlagen Alarm
Ein Unternehmen namens SSS-Software Special Service, das die Webseite service-rundfunkbeitrag.de betreibt, sieht sich einer Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegenüber. Der Grund: Die Firma verlangt 29,99 Euro für Dienstleistungen, die beim offiziellen Beitragsservice kostenlos sind. Dies betrifft insbesondere die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim Beitragsservice für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Verbraucherschützer sehen Täuschung der Kunden
Der vzbv bemängelt, dass auf der Webseite nicht klar ersichtlich sei, dass die angebotenen Services kostenpflichtig sind. Viele Verbraucher könnten daher die kostenpflichtigen Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, ohne sich dessen bewusst zu sein. Nach Schätzungen des vzbv sind bereits mehr als 90.000 Menschen auf die Webseite hereingefallen.
Widerruf und Rückforderung des gezahlten Geldes
Verbraucherschützer raten nun den Betroffenen, den Widerruf zu erklären und ihr Geld zurückzufordern. Dafür stellt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite einen Musterbrief zur Verfügung. Das Unternehmen hat angekündigt, Widerrufserklärungen für bis zum 27. Juni geschlossene Verträge zu akzeptieren.
Hintergrund zum Rundfunkbeitrag
Seit 2013 ersetzt der Rundfunkbeitrag die frühere Rundfunkgebühr, auch bekannt als "GEZ-Gebühr". Jeder Haushalt und jede Betriebsstätte müssen die Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender zahlen, unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Die Einnahmen werden durch den Beitragsservice eingezogen und an ARD, ZDF und Deutschlandradio verteilt. Im Jahr 2023 beliefen sich die Einnahmen auf rund 9,02 Milliarden Euro.
Reaktionen und weitere Schritte
Der vzbv und die Verbraucherzentrale Sachsen hatten das Unternehmen bereits abgemahnt, jedoch ohne Erfolg. Nun wurde Klage beim Oberlandesgericht Koblenz erhoben. Zudem wird eine Sammelklage geprüft, sollte das Unternehmen die angekündigten Rückzahlungen nicht leisten. Bei einer erfolgreichen Sammelklage könnten betroffene Verbraucher direkt eine Zahlung erhalten.
Intransparente Darstellung der Kosten
Auf der Webseite service-rundfunkbeitrag.de findet sich unter dem Abschnitt "Weitere Informationen" ein Hinweis, dass Änderungen, Anmeldungen und Mitteilungen rund um den Rundfunkbeitrag auch direkt und kostenfrei über den offiziellen Rundfunkbeitragservice erledigt werden könnten. Dies sei jedoch erst im Kleingedruckten zu finden, was die Intransparenz der Seite unterstreicht.
Die Webseite bleibt weiterhin erreichbar, und es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden werden. Die Verbraucherschützer setzen sich weiterhin dafür ein, dass die intransparente Darstellung der Kosten auf der Webseite untersagt wird.
Dieses Thema wurde auch im Programm von NDR Info am 24. Mai 2024 um 12:44 Uhr behandelt.
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