Kein Tilgungsplan: Bundesrechnungshof befürchtet hohe Belastungen wegen Corona-Fonds
Hohe Schulden ohne Tilgungsplan
Der Corona-Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ könnte für die Haushaltspolitiker der nächsten Jahrzehnte zu einem erheblichen Belastungsfaktor werden. Dies geht aus einem aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofs hervor. Der Schuldendienst aufgrund des Programms werde zu einer erheblichen Herausforderung für die EU-Mitgliedstaaten – und je länger die Rückzahlung erstreckt werde, umso stärker würden die nationalen Haushalte damit belastet.
Fehler bei der Konzeption des Fonds
Der Bundesrechnungshof beklagt schwere Fehler bei der Konzeption des Corona-Wiederaufbaufonds. Zum einen wurde kein konkreter Tilgungsplan für die daraus resultierenden Verbindlichkeiten aufgestellt. Zum anderen wurde offenbar kein Plan B für den Fall steigender Zinssätze aufgestellt. Dabei hatte in der Corona-Zeit noch die Nullzinspolitik der EZB gegolten.
Finanzielle Belastungen für Deutschland
Preisangepasst beträgt das Volumen des EU-Coronafonds derzeit 812,1 Milliarden Euro. Von diesen sind 421,1 Milliarden Euro, die auf Antrag an die Mitgliedstaaten verteilt werden. Bis dato wurden 274,9 Milliarden Euro davon abgerufen. Deutschland hat bislang selbst erst einen Bruchteil der ihm zustehenden Mittel in Anspruch genommen. Bezüglich der Rückzahlung der Anleiheschulden hat Deutschland 24 Prozent davon zu tragen. Der vorgesehene Tilgungszeitraum für den EU-Haushalt erstreckt sich von 2028 bis 2058.
Frühe Tilgung könnte Gesamtbelastung im Rahmen halten
Den Berechnungen des Bundesrechnungshofs zufolge ergibt sich ein erheblicher Unterschied, je nachdem, ob eine frühzeitige oder späte Tilgung erfolgt. Im erstgenannten Fall sei von nominal mindestens 574 und im letztgenannten von maximal 752 Milliarden Euro auszugehen. Je nach Szenario würden mindestens 138 bis maximal 180 Milliarden Euro auf den Bundeshaushalt entfallen. Dies bedeutet, dass nur eine möglichst schnelle Tilgung auf EU-Ebene die Belastung im Rahmen zu halten vermag.
Widerstand der Ampelkoalition
Dagegen wehren sich jedoch die Sozialdemokraten auf EU-Ebene, aber auch die Ampelkoalition. Diese hatte bereits eine Erstreckung der 2020 aufgenommenen 42 Milliarden Euro für nationale Corona-Hilfen veranlasst. Ursprünglich sollten diese Mittel ab 2023 über 20 Jahre zurückgezahlt werden.
Christian Lindners Optimismus
Bundesfinanzminister Christian Lindner geht davon aus, dass Deutschland bei einer soliden Haushaltsführung zumindest die Konditionen zur Tilgung seiner eigenen Corona-Schulden zu seinen Gunsten verändern könne. Ab 2028 soll diese Platz greifen. Der Minister meint, allein dadurch bereits neun Milliarden Euro in den Verteidigungshaushalt umschichten zu können. Der Bund selbst habe in den Corona-Jahren und 2022 insgesamt knapp 300 Milliarden Euro an Notlagenkrediten aufgenommen. Diese sind planmäßig ab 2028 über 30 Jahre mit einer jährlichen Tilgung von neun Milliarden Euro zurückzubezahlen.
Bundesrechnungshof äußerte bereits 2021 Bedenken
Auf einige der im Bericht angesprochenen Risiken hatte der Bundesrechnungshof auch schon 2021 hingewiesen. Damals hatte man eine Minimierung der Haftungsrisiken und eine Anwendung zentraler Fiskalregeln auf den Wiederaufbaufonds angemahnt. Das Bundesverfassungsgericht hatte zwar eine deutsche Beteiligung im Eilverfahren zugelassen, sich jedoch eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorbehalten.
Belastung des Bundeshaushalts
Im aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofs wird davon ausgegangen, dass die Belastung des Bundeshaushalts mit der Tilgung über 30 Jahre hinweg im Durchschnitt zwischen 4,6 und sechs Milliarden Euro pro Jahr beträgt. Voraussetzung dafür ist, dass alle Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Dass dies der Fall sein wird, ist wahrscheinlich, da es in den Mitgliedsländern einen entsprechenden politischen Druck gibt. Der Rechnungshof geht davon aus, dass schon derzeit nur etwa zehn Prozent der Haushaltsposten disponibel sind, also mehr oder minder flexibel verplanbar sind. Er geht davon aus, dass die Bundeshaushalte perspektivisch immer stärker durch gesetzliche Verpflichtungen festgelegt sein werden. Dies resultiere insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen aus dem Sozialbereich.