Justizskandal in Baden-Württemberg: Messerangreifer kommt trotz Wiederholungsgefahr auf freien Fuß
In einem weiteren besorgniserregenden Fall deutscher Rechtsprechung hat das Konstanzer Landgericht am Mittwoch ein Urteil gefällt, das bei vielen Bürgern auf Unverständnis stoßen dürfte. Ein 28-jähriger Syrer, der im April 2024 mehrere Menschen mit einem Messer bedrohte und erst durch mehrere Polizeischüsse gestoppt werden konnte, muss weder ins Gefängnis noch in die Psychiatrie.
Gefährlicher Vorfall mit dramatischem Polizeieinsatz
Der Fall ereignete sich in Unteruhldingen, wo der Täter ein Küchenmesser entwendete und damit mehrere Passanten bedrohte. Selbst Warnschüsse der Polizei konnten den Mann nicht stoppen - im Gegenteil: Er ging aggressiv auf die Beamten los. Erst nach fünf Treffern durch Polizeikugeln konnte der Angreifer überwältigt werden. Besonders brisant: Noch blutend am Boden liegend, rief er "Allahu akbar".
Fragwürdige juristische Einschätzung
Obwohl sowohl der Richter als auch die Staatsanwaltschaft und der psychiatrische Gutachter eine eindeutige Rückfallgefahr sehen, wurde die Unterbringung in der Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt. Als Begründung dient die diagnostizierte paranoide Schizophrenie, die den Täter zum Tatzeitpunkt angeblich schuldunfähig gemacht haben soll.
Der zuständige Richter Hornstein räumte in seiner Urteilsbegründung sogar ein: "Wir urteilen hier ja im Namen des Volkes und die Meinung des Volkes hat eine ganz klare Tendenz, sobald ein Messer ins Spiel kommt." Dennoch entschied sich das Gericht für die mildeste mögliche Variante.
Alarmierende Vorgeschichte
Der 2015 nach Deutschland gekommene Mann hatte bereits mehrere Aufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen hinter sich. Besonders besorgniserregend: Der Täter setzte seine Medikamente eigenmächtig ab und konsumierte zusätzlich noch Amphetamine. Der psychiatrische Gutachter attestierte ihm eine "gewisse Wurschtigkeit" und mangelnde Motivation zur Besserung.
Milde Auflagen trotz hohem Risiko
Die dreijährige Bewährung ist an erstaunlich moderate Auflagen geknüpft: Der Täter muss eine Drogentherapie beginnen, sich alkohol- und drogenfrei verhalten sowie wöchentlich zur psychiatrischen Behandlung erscheinen. Ob diese Maßnahmen ausreichen, um die Bevölkerung vor weiteren gefährlichen Übergriffen zu schützen, darf bezweifelt werden.
Dieser Fall reiht sich ein in eine bedenkliche Serie von Gerichtsentscheidungen, die das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung zugunsten einer falsch verstandenen Milde zurückstellen. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit zwischen dem Schutz der Allgemeinheit und der Integration von Straftätern mit Migrationshintergrund stellt sich hier einmal mehr in aller Deutlichkeit.
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