Hamburg schiebt erstmals Migranten aus Kirchenasyl ab
Die Stadt Hamburg hat erstmals einen Migranten abgeschoben, der sich im Kirchenasyl befand. Ein 29-jähriger afghanischer Mann, der in einer katholischen Pfarrei Zuflucht gefunden hatte, wurde am Montagmorgen nach Schweden abgeschoben. Diese Entscheidung folgte der Ablehnung seines Härtefallverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Härtefallverfahren abgelehnt
Das Härtefallverfahren, bei dem geprüft wird, ob ein Asylbewerber aus besonderen humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten kann, wurde abgelehnt. Somit war die Hamburger Ausländerbehörde verpflichtet, die Abschiebung durchzuführen. Der afghanische Mann war vor neun Jahren nach Schweden gereist, wo sein Asylantrag abgelehnt wurde. Im Frühjahr 2024 kam er nach Deutschland und beantragte erneut Asyl, welches ebenfalls abgelehnt wurde. Daraufhin suchte er Schutz im Kirchenasyl.
Politische Reaktionen
Die Abschiebung hat unterschiedliche Reaktionen in der Politik hervorgerufen. Alexander Wolf, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion der Hamburger Bürgerschaft, erklärte: „Das sogenannte Kirchenasyl untergräbt unseren Rechtsstaat und ist kein Kavaliersdelikt. Als AfD-Fraktion lehnen wir das ab.“ Er betonte, dass alle Akteure die rechtsstaatlichen Verfahren akzeptieren müssten und dass Personen, die zur Ausreise verpflichtet seien, Deutschland unverzüglich verlassen sollten.
Kritik von der Linksfraktion und der Kirche
Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion der Hamburgischen Bürgerschaft, äußerte sich ebenfalls kritisch: „Ich hätte nicht für möglich gehalten, dass das in Hamburg passieren kann. Die kirchliche Entscheidung, einem Menschen Asyl zu geben, darf nicht angetastet werden.“ Ihrer Meinung nach müsse das Kirchenasyl gesellschaftlich anerkannt werden, auch wenn es sich rechtlich nicht um ein echtes Asyl handelt.
Auch die Bischöfin der Evangelisch-Lutherischen Nordkirche, Kirsten Fehrs, zeigte sich besorgt. Sie sagte, die Abschiebung erfülle sie „mit großer Sorge“. Ein Kirchenasyl sei keine leichtfertige Entscheidung, sondern eine Form humanitären Schutzes. Fehrs betonte, dass sie sich auch zukünftig dafür einsetzen werde, dass Kirchenasyl als „letzte Zuflucht im Sinne einer menschenwürdigen Asylpraxis erhalten bleibt“.
Rechtsstaatlichkeit und humanitäre Bedenken
Diese Abschiebung wirft erneut die Frage auf, wie der Rechtsstaat und humanitäre Überlegungen in Einklang zu bringen sind. Während die einen argumentieren, dass das Kirchenasyl den Rechtsstaat untergräbt, sehen andere darin eine notwendige humanitäre Maßnahme. Fakt ist, dass die Debatte um das Kirchenasyl und die Abschiebepraxis in Deutschland weiter an Brisanz gewinnt.
Insgesamt zeigt dieser Fall, wie tief gespalten die Meinungen über den Umgang mit Asylbewerbern und die Rolle der Kirche in der Gesellschaft sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich die politische und gesellschaftliche Diskussion weiterentwickeln wird.
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