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06.08.2024
07:59 Uhr

Google verliert US-Prozess: Monopolstellung bei Internetsuche bestätigt

Google verliert US-Prozess: Monopolstellung bei Internetsuche bestätigt

Urteil wegen Kartellrechts

In einem bedeutenden Kartellstreit in den USA ist eine richtungsweisende Entscheidung gefallen. Ein Bundesgericht hat Google wegen Wettbewerbsverstößen mit seiner Suchmaschine schuldig gesprochen. Der Konzern wird als Monopolist eingestuft und soll keine Konkurrenz zugelassen haben.

Hintergrund des Verfahrens

Nach jahrelangen Prozessen ist nun ein Urteil im Streit um Googles Suchmaschine ergangen. Ein Richter in Washington entschied, dass Google ein Monopol bei der Internet-Suche innehat und dieses mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigt hat. Im Zentrum des Verfahrens standen milliardenschwere Deals, durch die Googles Suchmaschine in Web-Browsern als Standard voreingestellt wird. Beispielsweise erhielt Apple von Google Milliarden, damit die Suchmaschine des Konzerns als Standard im Safari-Browser auf dem iPhone voreingestellt wird.

Google betont Qualität der Suchmaschine

Der Richter Amit Mehta stellte in seinem Urteil fest, dass Google ein Monopol im Suchmaschinenmarkt habe. Dies zeige sich unter anderem daran, dass der Konzern die Preise für Werbekunden erhöhen könne, ohne negative Folgen befürchten zu müssen. Google konterte im Verfahren, dass Nutzerinnen und Nutzer auf die Suchmaschine zugreifen, weil sie die beste Qualität vorweise. So sei Firefox einst auf Yahoo umgeschwenkt, nach zwei Jahren aber zu Google zurückgekehrt. Das Unternehmen betonte, dass der Richter selbst mehrfach anerkannt habe, dass Google die beste Suchmaschine habe.

Unklarheiten über zukünftige Maßnahmen

Welche Auflagen das US-Justizministerium als Kläger fordern wird, ist noch unbekannt. Auch ist unter Expertinnen und Experten umstritten, wie effiziente Maßnahmen für mehr Wettbewerb im Suchmaschinen-Markt überhaupt aussehen könnten. Denn Nutzerinnen und Nutzer in der Europäischen Union werden seit Greifen des Digital-Gesetzes DMA im März bereits gefragt, welche Suchmaschine sie aus einer Liste als standardmäßig genutzte auswählen wollen. Sehr viele entscheiden sich dabei für Google, weil sie gute Erfahrungen damit gemacht haben. So ändert der zusätzliche Schritt zunächst einmal kaum etwas an den Marktanteilen.

Folgen für Nutzer und Wettbewerb noch unklar

Ob das Gericht einfach anordnen kann, dass Apple und der Firefox-Entwickler Mozilla in den USA ihr Verfahren zur Auswahl einer Standard-Suchmaschine ändern, bleibt fraglich. Beide Firmen sind nicht Teil des Verfahrens. Welche Folgen sich also für Nutzerinnen und Nutzer und den Wettbewerb aus dem Urteil ergeben, ist bislang noch offen. Ein weiteres Verfahren zu den Konsequenzen ist geplant. Zudem will Google gegen das Urteil in Berufung gehen, was Jahre dauern dürfte.

Historischer Sieg für das amerikanische Volk

Geklagt hatten das US-Justizministerium und Dutzende Bundesstaaten. Die US-Regierung argumentierte, Google habe mit der Praxis "eine Mauer um sein Suchmaschinen-Monopol erschaffen". Die Klage wurde noch unter Donald Trump als US-Präsident eingereicht und von der Regierung von Joe Biden fortgeführt. Justizminister Merrick Garland bezeichnete den Sieg über Google als "historischen Sieg für das amerikanische Volk" und betonte, dass kein Unternehmen über dem Gesetz stehe.

Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen für den Suchmaschinenmarkt und die Machtverhältnisse im Internet haben. Es bleibt abzuwarten, wie die Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs konkret aussehen werden und ob Google seine Monopolstellung nachhaltig verlieren wird.

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